Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Herr Flüshöh erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2014 – Beteiligung an einer Verfassungsbeschwerde gegen die Landesregierung. Bei einer Beteiligung der Stadt Schwelm an der Verfassungsbeschwerde würden Kosten in Höhe von rd. 700€ auf die Stadt zukommen.

Herr Gießwein (Fraktion  Bündnis 90/DIE GRÜNEN) moniert, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN lediglich einen Tagesordnungspunkt für die kommende Ratssitzung beantragt haben. Er habe die Erwartung, dass der Tagesordnungspunkt zur Verfassungsklage von allen politischen Parteien gemeinsam mitgetragen wird und um weitere Punkte erweitert wird.

Frau Lubitz (Fraktion Die Linke) führt aus, dass bereits in der Vergangenheit im Bereich des Konnexitätsprinzips für die Inklusion an den Schwelmer Schulen Handlungsbedarf bestanden habe.

Herr Philipp (Fraktion SPD) führt aus, dass die SPD gemeinsam mit allen Fraktionen den Antrag der CDU befürworten würde.

Auch Herr Schwunk würde den Antrag aus Sicht der FDP mittragen, allerdings ebenfalls nur gemeinsam mit allen Fraktionen.

Herr Dr. Bockelmann (Fraktion Bürger für Schwelm) würde sich einer Verfassungsklage ebenfalls anschließen. Schließlich habe das Land die Förderschulen abgeschafft. Die Schulträger haben nach seiner Auffassung keine Finanzmittel für eine ausreichende Inklusion.

Herr Kranz (Fraktion Schwelmer Wähler Gemeinschaft) stimmt dem Antrag der CDU zu und wird diesen unterstützen.

 

Herr Schwunk schlägt vor, den TOP ohne Beschlussfassung in den Rat zu vertagen.

Des Weiteren sollen Vorschläge für einen gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen an Herrn Gießwein gerichtet werden. Dieser sichert zu, zeitnah einen gemeinsamen Antrag zur Beratung zu formulieren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

15

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

2