Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Enthaltungen: 2

 

Die Parteien äußern sich über die Inhalte der Vorlage und diskutieren mögliche erneute Änderungen. Herr Flüshöh erkundigt sich über die u.U. geänderten Entwicklungspläne des Besitzers. Dieser wolle lt. Herrn Schweinsberg weiterhin keinerlei Entwicklungen auf seinen Flächen vornehmen, würde aber keine generelle Blockadehaltung einnehmen.

 

Nach weiteren Diskussionen über Nutzungen auf dem Brauereigelände beantragt Herr Flüshöh die Streichung des Ausschlusses von Beherbergungsbetrieben in den Textlichen Festsetzungen.

 

 

Um 19:30 Uhr verabschiedet sich Herr Feldmann von der Ausschusssitzung.

Um 19:31 Uhr verabschiedet sich Herr Kirschner ebenfalls.

 

Auf Antrag von Herrn Bürgermeister Stobbe wird die Sitzung um 19:32 Uhr unterbrochen.

 

Um 20:00 Uhr eröffnet der Vorsitzende Herr Schier die Sitzung und es wird die auf Initiative der CDU handschriftlich geänderte Anlage zur SV-Nr. 042/2014 verteilt, auf der der generelle Ausschluss von „Betrieben des Beherbergungsgewerbes“ gestrichen wurde. Zudem wurde neben dem Ausschluss von Wohnnutzungen (erdgeschossig, in den MI 1-6) der Textzusatz „und einzelhandelsferne Dienstleistungen, sowie Beherbergungsbetriebe“  ergänzt. Dies bedeutet, dass Hotels nur in den Obergeschossen möglich wären und in den Erdgeschossen Wohnungen und einzelhandelsferne Dienstleistungen verboten sind.

Nach kurzer Diskussion wird dieser schriftliche Änderungsvorschlag mit 8 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen angenommen.

Sodann lässt Herr Schier über die nun geänderte Version der Sitzungsvorlage 042/2014 abstimmen (s.u.)

Herr Nockemann kündigt einen erarbeiteten Zeitplan an, mit dem ein Satzungsbeschluss über einen neuen AUS nach den Wahlen und vor den Sommerferien möglich wäre. Er bittet diesen dann in den Fraktionen zu beraten.

 


Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) mit den Ergänzungen aus dem Antrag der CDU die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer von einem Monat durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) mit den Ergänzungen aus dem Antrag der CDU die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

8

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen:

2