Sitzung: 11.03.2014 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 2
Vorlage: 037/2014/1
Herr Schier gibt den Vorsitz an Herrn Nockemann um 17:25 Uhr ab.
Die Herren Schier, Stobbe und Flüshöh nehmen für die Punkte 6 und 7 der Tagesordnung wg. Befangenheit im Zuschauerraum Platz.
Herr Nockemann fragt, ob etwas dagegen spricht, die beiden TOPs 6 und 7 zusammen zu beraten. Er stellt fest, dass dies nicht der Fall ist. Er fragt nach, ob es weitere Änderungen gibt, die nicht im Ratsinformationssystem stehen, was verneint wird. Herr Feldmann fragt nach dem Anteil der Neubürger bei den Käufern im Baugebiet. Dazu lag vorerst kein Wert vor (auf Anfrage schätzt die Sparkasse in etwa 20 % Zuzüge und 80 % Umzüge).
Herr Schweinsberg teilt mit, dass Herr Michalski die Leitung der Bauordnungsabteilung im FB 5 nach dem Weggang von Herrn Erdmann übernommen hat. Nach weiteren detaillierten Nachfragen zu Bauanträgen und Stellungnahmen der Politiker wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Danach übernimmt Herr Schier um 17:36 Uhr wiederum die Leitung der Sitzung.
Beschluss:
1.
Während der Auslegung für die Dauer von 2 Wochen gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sind keine Anregungen eingegangen.
2.
Die
während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgegebene Stellungnahme wird, wie in der Sitzungsvorlage
037/2014/1 dargestellt, abgewogen.
3.
Gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ der Stadt Schwelm als Satzung und die Begründung vom 21.01.2014 hierzu beschlossen.
Das
Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 17.01.2014) Gemarkung
Schwelm, Flur 24, Flurstücke: 45, 48, 53, 54, 119, 123, 126-129,
152-154, 192, 193, 199 203 teilw., 227-230, 263-265, 307-310. Flur 25,
Flurstücke: 755-757,758 tlw., 789, 790
teilw., 791-795, 806 teilw..
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).
Die
zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur
Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
10 |
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dagegen: |
3 |
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Enthaltungen: |
2 |