Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 8

Herr Schweinsberg informiert den Ausschuss. Bei der aufgezeigten Summe bedarf es eines Ratsbeschlusses.

Da die nächste Sitzung des Rates erst im April 2014 stattfindet und die Leistungsanbieter nicht bis dahin  auf die Bezahlung der Rechnungen warten können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig.

 

Herr Nockemann fragt an, warum erst jetzt der Bedarf festgestellt wurde.

 

Die Verwaltung informiert, dass die Stadt Schwelm bei den Hilfen zur Erziehung mit den aktuellen Ausgaben wieder im Landestrend liegt, nachdem es im ersten Halbjahr 2013 einen günstigen Trend verzeichnen konnte. Im zweiten Halbjahr hat sich dieser jedoch wieder umgekehrt und man liege wie viele andere Städte in NRW über den geplanten Ausgaben.

Herr Schweinsberg benennt als Ziel, ein engmaschigeres Netz für das Finanz­controlling aufzubauen, um geänderten Finanzbedarf frühzeitiger erkennen zu können.


Die Verwaltung erläutert, dass derzeit rund 40 Anbieter (ambulant und stationär) für den Fachbereich Familie und Bildung tätig sind.

 

Herr Nockemann fragt nach, ob nähere Hintergründe für Zuzüge / Umzüge, nach Schwelm bekannt sind,  z.B. niedrigere Mieten in Schwelm.

 

Zu den Wohnungs- und Mietangelegenheiten gibt es zahlreiche Wortbeiträge aus dem Ausschuss:

-       Es gibt Städte, die deutlich unter einem niedrigen Mietniveau / Mietspiegel, oder dem Zuzug von SGB II Empfängern leiden.

-       Schwelm hat eine hohe Zahl an öffentlich geförderten Wohnungen.

-       Aber - nur in freie Wohnungen können auch Menschen einziehen.
Schwelm habe zwar ein niedriges Mietniveau, aber wenig verfügbaren günstigen Wohnraum.

-       20 v.H. der Kinder leben in Schwelm an der Armutsgrenze.

-       Der Kreissozialausschuss wird sich auch mit der Wohnraumfrage im EN-Kreis beschäftigen.

Herr Gießwein erhält das Votum des Ausschusses, die Dringlichkeitsentscheidung  zu unterschreiben.


Beschluss:

Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 277.800,- € für das Haushaltsjahr 2013 bewilligt. Die Deckung ist durch  Mehrerträge/-einzahlungen bei der HhSt. 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer  gewährleistet.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x