Sitzung: 10.02.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 028/2014
Herr
Schweinsberg informiert den Ausschuss. Bei der aufgezeigten Summe bedarf es
eines Ratsbeschlusses.
Da die nächste Sitzung des Rates erst im April 2014 stattfindet und die Leistungsanbieter nicht bis dahin auf die Bezahlung der Rechnungen warten können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig.
Herr
Nockemann fragt an, warum erst jetzt der Bedarf festgestellt wurde.
Die
Verwaltung informiert, dass die Stadt Schwelm bei den Hilfen zur Erziehung mit
den aktuellen Ausgaben wieder im Landestrend liegt, nachdem es im ersten
Halbjahr 2013 einen günstigen Trend verzeichnen konnte. Im zweiten Halbjahr hat
sich dieser jedoch wieder umgekehrt und man liege wie viele andere Städte in
NRW über den geplanten Ausgaben.
Herr
Schweinsberg benennt als Ziel, ein engmaschigeres Netz für das Finanzcontrolling
aufzubauen, um geänderten Finanzbedarf frühzeitiger erkennen zu können.
Die Verwaltung erläutert, dass derzeit rund 40 Anbieter (ambulant und
stationär) für den Fachbereich Familie und Bildung tätig sind.
Herr
Nockemann fragt nach, ob nähere Hintergründe für Zuzüge / Umzüge, nach Schwelm
bekannt sind, z.B. niedrigere Mieten in
Schwelm.
Zu
den Wohnungs- und Mietangelegenheiten gibt es zahlreiche Wortbeiträge aus dem
Ausschuss:
- Es gibt Städte, die
deutlich unter einem niedrigen Mietniveau / Mietspiegel, oder dem Zuzug von SGB
II Empfängern leiden.
- Schwelm hat eine hohe
Zahl an öffentlich geförderten Wohnungen.
- Aber - nur in freie
Wohnungen können auch Menschen einziehen.
Schwelm habe zwar ein niedriges Mietniveau, aber wenig verfügbaren günstigen
Wohnraum.
- 20 v.H. der Kinder
leben in Schwelm an der Armutsgrenze.
- Der
Kreissozialausschuss wird sich auch mit der Wohnraumfrage im EN-Kreis
beschäftigen.
Herr Gießwein erhält das Votum des Ausschusses, die Dringlichkeitsentscheidung zu unterschreiben.
Beschluss:
Bei der Haushaltsstelle
06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen-
werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 277.800,- € für das
Haushaltsjahr 2013 bewilligt. Die
Deckung ist durch
Mehrerträge/-einzahlungen bei der HhSt. 16.01.01.401300 -
Gewerbesteuer gewährleistet.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |