Herr Letmathe nimmt krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teil. Herr Koch informiert deshalb stellvertretend über den Planungsstand.

Von der Projektgruppe „ZOB“ der Stadt Schwelm wird der Behindertenbeirat gebeten zu beschließen, den Bordstein am ZOB von 18 cm auf 16 cm abzusenken um einen besseren Einstieg in die Nieder­flurbusse zu ermöglichen und den Leitstrahl für Sehbehinderte weitere 30 cm von der Bordsteinkante zurückzusetzen, damit beim Anfahren der Haltestelle kein Passant z. B. vom Außenspiegel eines Busses verletzt wird.

Der Behindertenbeirat hat nach ausführlicher Diskussion keine Bedenken, den Leitstrahl für Sehbehinderte wie vorgeschlagen zurückzusetzen.

Gleichzeitig kommt man aber zu dem Ergebnis, erst mal keine Empfehlung zu der Bordsteinhöhe zu geben, da man sich in diesem Punkt erst weitere Informationen einholen möchte und regt hier zunächst einen gemeinsamen Ortstermin an einer barrierefreien Haltestelle an.

Herr Steuernagel wirft die Grundsatzfrage auf, ob durch die Abweichungen bestehende DIN Vorschriften noch eingehalten werden. Herr Koch erklärt hierzu, dass die Veränderungen nicht zuschussschädlich und die Anregung sogar selbst vom Fördergeber gekommen sind.

Herr Wapenhans bringt in die Diskussion ein, dass bisher nur die Haltestelle Brunnenhof barrierefrei ausgebaut ist und es mit dem barrierefreien Umbau des ZOB nicht getan ist. Der barrierefreie Umbau des ZOB macht nur Sinn, wenn auch alle anderen Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei sind.