Sitzung: 30.01.2014 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 016/2014
Beschluss:
Das östliche
Teilstück der Erschließungsanlage „Rheinische Straße“, wird gemäß § 7 des Straßen-
und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil
überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen. Die
einzuziehende Fläche besteht aus den Grundstücken der Gemarkung Schwelm, Flur
4, Flurstücke 462, 633 teilweise (Böschungsfläche zur Prinzenstraße) und 635
teilweise und ist in dem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten
Lageplan koloriert.
Die Einwendungen eines Anliegers der Prinzenstraße vom 24.10.2013, konkretisiert durch weitere anwaltliche Stellungnahme vom 18.11.2013, werden zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
32 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
1 |