Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 8

Herr Schweinsberg informiert, dass die Einziehung eines Teilstücks der gewidmeten Verkehrsfläche „Rheinische Straße“ für die Realisierung des Bebauungsplans Nr. 66 erforderlich ist.


Beschluss:

Das östliche Teilstück der Erschließungsanlage „Rheinische Straße“, wird gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen. Die einzuziehende Fläche besteht aus den Grundstücken der Gemarkung Schwelm, Flur 4, Flurstücke 462, 633 teilweise (Böschungsfläche zur Prinzenstraße) und 635 teilweise und ist in dem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan koloriert.

Die Einwendungen eines Anliegers der Prinzenstraße vom 24.10.2013, konkretisiert durch weitere anwaltliche Stellungnahme vom 18.11.2013, werden zurückgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

9

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

8