Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Wie bereits in TOP 1 aufgeführt, bittet Herr Wagener, die Zügigkeit der Grundschule Engelbertstraße im Schuljahr 2014/15 auf 4 Züge auszuweiten, da zur Zeit 94 Anmeldungen vorliegen. Aufgrund der festgelegten 3-Zügigkeit können nach dem Schulgesetz nur 81 Kinder aufgenommen werden.

Herr Lalic erläutert, dass der Wohnort der Schülerinnen und Schüler maßgeblich ist. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Schule. Nach den hier vorliegenden Anmeldelisten wird die Höchstzahl von 81 Kindern, deren nächstgelegene Schule die Grundschule Engelbertstraße ist, nicht erreicht. Es ist daher zu prüfen, welche Kinder von außerhalb kommen.
Herr Niewel bestätigt die Auffassung der Verwaltung. Die Schule ist 3-zügig festgelegt. Es können bis 81 Kinder aufgenommen werden, der Rest ist abzuweisen. Eine Erweiterung der Zügigkeit geht zu Lasten der anderen Schulen.

Die Schulaufsicht wird sich mit den Schulleitungen und der Verwaltung zusammen setzen und die Aufnahmen bzw. Abweisungen besprechen. Herr Philipp merkt an, dass Härtefälle gesondert beraten und entschieden werden sollten. Frau Garn bittet nachzufragen, ob einige Eltern bereit sind, die Grundschule zu wechseln.


Der Schulausschuss nimmt die Vorlage 008/2014 zur Kenntnis.