Herr Schweinsberg informiert über das Schreiben der Gustav-Heinemann-Schule vom 23.01.12014. Die Bezirksregierung Arnsberg hat signalisiert, dass sie dem Ratsbeschluss zur Auflösung der Gustav-Heinemann-Schule zustimmen wird. Die Genehmigung wird kurzfristig erteilt. Herr Schwarzer erläutert, dass das Schreiben vom 23.01.2014 auf einer Rechtsberatung der Eltern basiert.  Es wurde noch mal dargelegt, dass der Ratsbeschluss vom 28.11.2013 rechtskräftig ist. Die endgültige Rechtskraft erlangt der Beschluss durch die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg. Dies bedeutet, dass für das  Schuljahr 2014/15 keine Anmeldungen mehr entgegengenommen werden dürfen. Die eigenmächtige Handlung der Gustav-Heinemann-Schule, doch  Anmeldetermine zu benennen, wird im Schulausschuss kritisiert. Herr Niewel weist darauf hin, dass die Bezirksregierung Arnsberg bereits ein Gespräch mit der Schulleitung der Gustav-Heinemann-Schule geführt hat.