Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 3, Enthaltungen: 4

Herr Lethmate erläutert den Sachverhalt und erklärt, warum die Textänderung notwendig ist.

Der Bürgermeister ergänzt, dass die Anregung zur Änderung von den Technischen Betrieben Schwelm gekommen ist und durch die Textänderung eine Verbesserung der Situation für alle Beteiligten erzielt wird.

 

Frau Gießwein regt an, die Vorlage im Fachausschuss zu beraten. Ihre Fraktion wird sich heute bei der Abstimmung enthalten.

 

Herr Kranz und Frau Lubitz erklären, dass Ihre Fraktionen gegen die Bebauung sind und sie deshalb dagegen stimmen werden.

 


Beschluss:

1.

Gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ beschlossen.  Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung  und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)  abgesehen.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 17.01.2014)  Gemarkung  Schwelm Flur 24, Flurstücke: 45, 48, 53, 54, 119, 123, 126-129, 152-154, 192, 193, 199, 203 teilw., 227-230, 263-265, 307-310. Flur 25, Flurstücke: 755-757, 758 teilw., 789, 790 teilw.,

791-795, 806 teilw..

 

2.

Gemäß 13 Abs. 2 Ziffer 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des  Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ einschließlich der dazugehörigen Entwurfsbegründung beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan einschließlich der Begründung im Stadtentwicklungsbüro für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen.

 

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“, der dieser Sitzungsvorlage (Nr. 007/2014) als Anlage 1 beigefügt ist, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und die gem. 13 Abs. 2 Ziffer 3 i. V. m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung,  durchzuführen.

               

Zu beteiligen sind folgende Behörden:

 

-       AVU Gevelsberg

-       AGU Schwelm

-       Straßen NRW

-       Bez.Reg. Arnsberg Dez 22

-       Bez.Reg. Arnsberg Dez Verkehr

-       Kreispolizeibehörde EN-Kreis

-       Untere Landschaftsbehörde EN-Kreis

-       Wupperverband

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

24

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

4

 

Flüshöh

NB

 

Kick

NB

 

Schier

NB