Herr Eibert führt aus, dass aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zukünftig der Integrationsrat das einzige Organisationsmodell sein wird. In Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern ist dieser Integrationsrat zu bilden. Dessen Zusammensetzung wird seitens der Verwaltung erläutert und darauf hingewiesen, dass in Schwelm lediglich 2.870 ausländische Mitbürger gemeldet sind, und somit keine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung eines Integrationsrates besteht.

Die Mitglieder des Koordinierungskreises sprechen sich nach vorheriger Diskussion einstimmig dafür aus, dass in Schwelm weiterhin der Koordinierungskreis für Ausländische Mitbürger das Gremium sein soll, welches die Interessen dieser Einwohnergruppe in Schwelm vertritt.