Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Abstimmung: Ja: 18

Die Tagesordnungspunkte A10 bis A11.1 werden en bloc beraten.

 

Herr Guthier erläutert kurz den Hintergrund der Vorlage 014/2014 und unterstreicht, dass der neue Bebauungsplan Nr. 96 aus dem Bebauungsplan Nr. 95 entwickelt wurde.

 

Herr Philipp stellt fest, dass über den Bebauungsplan Nr. 95 im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung nicht abgestimmt wurde. Grundsätzlich befürwortet er die Aufstellung des Bebauungsplans. Er spricht sich jedoch gegen eine Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss aus.

 

Herr Schwunk kritisiert, dass die vorliegenden Informationen des Rechtsanwalts Baumeister im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 95 im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung nicht weitergegeben wurden. Herr Schwunk spricht sich gegen eine reine Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss aus.

Herr Schwunk nimmt ferner Bezug auf das Grundstück Zassenhaus, welches vom Investor als Kombinationsinvestition mit dem Grundstück Brauerei zu sehen sei, und regt die Klärung des seiner Meinung nach bestehenden Grundproblems, inwieweit auf dem Grundstück Zassenhaus großflächiger Einzelhandel möglich ist, an.

 

Bürgermeister Stobbe teilt mit, dass dem Investor seitens der Stadt keinerlei Zusagen hinsichtlich der Nutzung des Grundstücks „Zassenhaus“gegeben wurden.

 

Herr Schweinsberg erläutert, dass der Bebauungsplan einer unberücksichtigten Gesetzesänderung unterlag und durch Rechtsanwalt Baumeister angeraten wurde, den Bebauungsplan nach aktuellem Recht zu gestalten. Ferner stellt der Fehler hinsichtlich der Gastronomie lediglich einen rechtlichen Mangel dar, welcher nicht zur Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans geführt hätte.

 

Herr Flüshöh geht mit der juristischen Einschätzung von Rechtsanwalt Baumeister in Bezug auf die vertikale Teilung nicht konform und nimmt Bezug auf das Zielkonzept entsprechend dem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2012, welches seiner Meinung nach stets umgesetzt wurde.

Herr Flüshöh gibt zu bedenken, dass ein neuer Bebauungsplan mit ungeändertem Zielkonzept, welcher nicht mit einem neuen Investor abgestimmt wurde, ggf. wieder abgeändert werden müsse. Herr Flühshöh regt daher an, sich Zeit zu nehmen, um ein neues Zielkonzept zu erstellen, welches ebenfalls die Problematik Grundstück Zassenhaus beinhaltet. Auch sollten das Stadtentwicklungs- sowie das Einzelhandelskonzept neu- bzw. weiterentwickelt werden.

 

Herr Gießwein kritisiert, dass eine Beratung im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung aufgrund ungenügender Vorarbeit seitens der Verwaltung nicht möglich war. Herr Gießwein führt aus, dass ein investorbezogener Bebauungsplan mit dem Bebauungsplan Nr. 95 aufgestellt wurde und dass dem Investor eine reine Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss immer bekannt gewesen ist. Er folgert insoweit, dass sich der Investor aus finanziellen Gründen zurückgezogen habe. Herr Gießwein nimmt Bezug auf die Ausführungen von Rechtsanwalt Baumeister, wonach der Bebauungsplan rentierlich und somit auch attraktiv für Investoren ist, und teilt mit, dass er entgegen dem Vorschlag von Herrn Flüshöh einen Neuanfang für nicht erforderlich hält.

 

Frau Lubitz spricht sich für einen attraktiven Einzelhandel aus, kann jedoch die seitens Herrn Gießwein eingebrachte Dringlichkeit der Angelegenheit nicht nachvollziehen. Sie unterstreicht ihre Äußerungen durch ein Zitat über marktwirtschaftliche Leitlinien.

 

Herr Kirschner hält Schuldzuweisungen an dieser Stelle nicht für förderlich. Er betont, dass der Rat der Stadt Schwelm in seinen Entscheidungen stets das Wohl der Schwelmer Bürger vor Augen hatte, auch wenn unter den Ratsmitgliedern unterschiedliche Meinungen vertreten wurden. Herr Kirschner konstatiert, dass der Antrag ausgangs darauf fokussiert war, keine Wohnraum- bzw. wohnraumähnliche Nutzung zuzulassen. Herr Kirschner mutmaßt, dass der Betriff Einzelhandel ggf. missverständlich ausgelegt wurde und befürwortet den Vorschlag von Herrn Flüshöh.

 

Herr Philipp weist darauf hin, dass das Einzelhandelsgutachten mehrheitlich beschlossen wurde. Er führt aus, dass ein neuer Investor das Investitionsrisiko abschätzen wird. Herr Philipp spricht sich für eine investorunabhängige Lösung aus. Ferner erachtet er die Zurückverweisung der Angelegenheit in den Fachausschuss für nicht erforderlich.

 

Herr Schwunk hält sofortiges Handeln für notwendig und regt an, dem Investor einen städtebaulichen Vertrag mit Vertikalsperre zu unterbreiten. Herr Schwunk unterstreicht, dass eine ständige Infragestellung der eigenen Ergebnisse – hier: Einzelhandelsgutachten – nicht zielbringend ist. Herr Schwunk vermutet, dass der Investor bei der Kalkulation des Brauerei-Projekts die Rendite, welche auf das Projekt auf dem Grundstück Zassenhaus entfallen sollte, berücksichtigt hat.

 

Herr Flüshöh unterstreicht den Grundsatz, dass Einzelhandel in der Innenstadt angesiedelt werden soll. Ggf. muss jedoch der Begriff Einzelhandel definiert werden. Er spricht sich ferner für eine investorunabhängige Lösung aus. Auch müssen Entscheidungen für weitere Investoren, egal ob in der Innenstadt oder an der B7, gerecht sein.

 

Dr. Bockelmann führt aus, dass mit dem vorliegenden Einzelhandelskonzept eine rechtliche Grundlage geschaffen wurde. Die bestehende Regelung „Einzelhandel in der Innenstadt und Gewerbe außerhalb der Innenstadt“ sollte nicht auf die Pläne eines Investors flexibel angepasst werden, die bestehenden Grenzen Innenstadt und Außenbezirke müssen eingehalten werden. Dr. Bockelmann spricht sich für den Lösungsvorschlag von Herrn Flüshöh aus.

 

Frau Gießwein spricht sich gegen einen Neuanfang aus. Sofern ein neuer Investor Änderungen begehrt, können diese sodann diskutiert und ggf. umgesetzt werden.

 

Herr Flüshöh stellt ausdrücklich keinen neuen Beschlussfassungsantrag.

 

Herr Schwunk kündigt einen Änderungsantrag seitens der FDP-Fraktion an.

 

Herr Philipp skizziert kurz die Notwendigkeit von dauerhaft ansässigen Investoren.

 

Herr Guthier teilt klarstellend mit, dass der Bebauungsplan Nr. 96 den Bebauungsplan Nr. 95 ersetzt.

 

 

 


Beschluss:

Die Tagesordnungspunkte A10, A11 und A11.1 werden vertagt in die nächste Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 30.01.14.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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