Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Abstimmung: Ja: 18

Die Tagesordnungspunkte A10 bis A11.1 werden en bloc beraten.

Herr Guthier erl?utert kurz den Hintergrund der Vorlage 014/2014 und unterstreicht, dass der neue Bebauungsplan Nr. 96 aus dem Bebauungsplan Nr. 95 entwickelt wurde.

Herr Philipp stellt fest, dass ?ber den Bebauungsplan Nr. 95 im Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung nicht abgestimmt wurde. Grunds?tzlich bef?rwortet er die Aufstellung des Bebauungsplans. Er spricht sich jedoch gegen eine Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss aus.

Herr Schwunk kritisiert, dass die vorliegenden Informationen des Rechtsanwalts Baumeister im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 95 im Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung nicht weitergegeben wurden. Herr Schwunk spricht sich gegen eine reine Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss aus.

Herr Schwunk nimmt ferner Bezug auf das Grundst?ck Zassenhaus, welches vom Investor als Kombinationsinvestition mit dem Grundst?ck Brauerei zu sehen sei, und regt die Kl?rung des seiner Meinung nach bestehenden Grundproblems, inwieweit auf dem Grundst?ck Zassenhaus gro?fl?chiger Einzelhandel m?glich ist, an.

B?rgermeister Stobbe teilt mit, dass dem Investor seitens der Stadt keinerlei Zusagen hinsichtlich der Nutzung des Grundst?cks ?Zassenhaus?gegeben wurden.

Herr Schweinsberg erl?utert, dass der Bebauungsplan einer unber?cksichtigten Gesetzes?nderung unterlag und durch Rechtsanwalt Baumeister angeraten wurde, den Bebauungsplan nach aktuellem Recht zu gestalten. Ferner stellt der Fehler hinsichtlich der Gastronomie lediglich einen rechtlichen Mangel dar, welcher nicht zur Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans gef?hrt h?tte.

Herr Fl?sh?h geht mit der juristischen Einsch?tzung von Rechtsanwalt Baumeister in Bezug auf die vertikale Teilung nicht konform und nimmt Bezug auf das Zielkonzept entsprechend dem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2012, welches seiner Meinung nach stets umgesetzt wurde.

Herr Fl?sh?h gibt zu bedenken, dass ein neuer Bebauungsplan mit unge?ndertem Zielkonzept, welcher nicht mit einem neuen Investor abgestimmt wurde, ggf. wieder abge?ndert werden m?sse. Herr Fl?hsh?h regt daher an, sich Zeit zu nehmen, um ein neues Zielkonzept zu erstellen, welches ebenfalls die Problematik Grundst?ck Zassenhaus beinhaltet. Auch sollten das Stadtentwicklungs- sowie das Einzelhandelskonzept neu- bzw. weiterentwickelt werden.

Herr Gie?wein kritisiert, dass eine Beratung im Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung aufgrund ungen?gender Vorarbeit seitens der Verwaltung nicht m?glich war. Herr Gie?wein f?hrt aus, dass ein investorbezogener Bebauungsplan mit dem Bebauungsplan Nr. 95 aufgestellt wurde und dass dem Investor eine reine Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss immer bekannt gewesen ist. Er folgert insoweit, dass sich der Investor aus finanziellen Gr?nden zur?ckgezogen habe. Herr Gie?wein nimmt Bezug auf die Ausf?hrungen von Rechtsanwalt Baumeister, wonach der Bebauungsplan rentierlich und somit auch attraktiv f?r Investoren ist, und teilt mit, dass er entgegen dem Vorschlag von Herrn Fl?sh?h einen Neuanfang f?r nicht erforderlich h?lt.

Frau Lubitz spricht sich f?r einen attraktiven Einzelhandel aus, kann jedoch die seitens Herrn Gie?wein eingebrachte Dringlichkeit der Angelegenheit nicht nachvollziehen. Sie unterstreicht ihre ?u?erungen durch ein Zitat ?ber marktwirtschaftliche Leitlinien.

Herr Kirschner h?lt Schuldzuweisungen an dieser Stelle nicht f?r f?rderlich. Er betont, dass der Rat der Stadt Schwelm in seinen Entscheidungen stets das Wohl der Schwelmer B?rger vor Augen hatte, auch wenn unter den Ratsmitgliedern unterschiedliche Meinungen vertreten wurden. Herr Kirschner konstatiert, dass der Antrag ausgangs darauf fokussiert war, keine Wohnraum- bzw. wohnraum?hnliche Nutzung zuzulassen. Herr Kirschner mutma?t, dass der Betriff Einzelhandel ggf. missverst?ndlich ausgelegt wurde und bef?rwortet den Vorschlag von Herrn Fl?sh?h.

Herr Philipp weist darauf hin, dass das Einzelhandelsgutachten mehrheitlich beschlossen wurde. Er f?hrt aus, dass ein neuer Investor das Investitionsrisiko absch?tzen wird. Herr Philipp spricht sich f?r eine investorunabh?ngige L?sung aus. Ferner erachtet er die Zur?ckverweisung der Angelegenheit in den Fachausschuss f?r nicht erforderlich.

Herr Schwunk h?lt sofortiges Handeln f?r notwendig und regt an, dem Investor einen st?dtebaulichen Vertrag mit Vertikalsperre zu unterbreiten. Herr Schwunk unterstreicht, dass eine st?ndige Infragestellung der eigenen Ergebnisse ? hier: Einzelhandelsgutachten ? nicht zielbringend ist. Herr Schwunk vermutet, dass der Investor bei der Kalkulation des Brauerei-Projekts die Rendite, welche auf das Projekt auf dem Grundst?ck Zassenhaus entfallen sollte, ber?cksichtigt hat.

Herr Fl?sh?h unterstreicht den Grundsatz, dass Einzelhandel in der Innenstadt angesiedelt werden soll. Ggf. muss jedoch der Begriff Einzelhandel definiert werden. Er spricht sich ferner f?r eine investorunabh?ngige L?sung aus. Auch m?ssen Entscheidungen f?r weitere Investoren, egal ob in der Innenstadt oder an der B7, gerecht sein.

Dr. Bockelmann f?hrt aus, dass mit dem vorliegenden Einzelhandelskonzept eine rechtliche Grundlage geschaffen wurde. Die bestehende Regelung ?Einzelhandel in der Innenstadt und Gewerbe au?erhalb der Innenstadt? sollte nicht auf die Pl?ne eines Investors flexibel angepasst werden, die bestehenden Grenzen Innenstadt und Au?enbezirke m?ssen eingehalten werden. Dr. Bockelmann spricht sich f?r den L?sungsvorschlag von Herrn Fl?sh?h aus.

Frau Gie?wein spricht sich gegen einen Neuanfang aus. Sofern ein neuer Investor ?nderungen begehrt, k?nnen diese sodann diskutiert und ggf. umgesetzt werden.

Herr Fl?sh?h stellt ausdr?cklich keinen neuen Beschlussfassungsantrag.

Herr Schwunk k?ndigt einen ?nderungsantrag seitens der FDP-Fraktion an.

Herr Philipp skizziert kurz die Notwendigkeit von dauerhaft ans?ssigen Investoren.

Herr Guthier teilt klarstellend mit, dass der Bebauungsplan Nr. 96 den Bebauungsplan Nr. 95 ersetzt.


Beschluss:

Die Tagesordnungspunkte A10, A11 und A11.1 werden vertagt in die n?chste Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 30.01.14.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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