Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Schweinsberg berichtet über die Ausschreibungsergebnisse zum Umbau des ZOB. Er erläutert Einzelheiten und die Problematik des Flächenankaufs im Bereich vor der Taxizentrale. Damit sei vorerst eine Verringerung der Fördermittel verbunden, da die Taxizentrale später abgebrochen werde und sich die Zahl der dort geplanten und geförderten Stellplätze reduziere. Insgesamt haben sich die Kosten im Vergleich zu den Berechnungen im Jahr 2010 lediglich um 6,7 % erhöht. Auf Anfrage erklärt er weitere Details und Zahlenwerte zu den Verträgen und den Vergabefristen.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit der Berichtsvorlage Nr. 241/2013 hat die Verwaltung den Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung vom 12.12.2013 über die Ausschreibungsergebnisse zum ZOB informiert. Der Sachverhalt ist unten dargestellt.

 

In der Debatte haben sich weitere Nachfragen der CDU-Fraktion bzgl. der schon getätigten als der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen zum Projekt ZOB ergeben. In der beigefügten Anlage sind zum Stand 16.12.2013 die Ausgaben und Einnahmen zum ZOB in einer Übersicht dargestellt.

 

Der AUS wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

Der Text der Berichtsvorlage 241/2013 lautete:

Die Ausschreibungsergebnisse für die Tief- und Hochbauarbeiten ZOB haben bei den günstigsten Bietern eine Gesamtsumme in Höhe von 1.043.620,14 € (inkl. 19 % MwSt.) ergeben.

Dem hinzugefügt werden muss ein Betrag für in Höhe von ca. 6.500 € brutto für Grunderwerbskosten. Hier sind gemeint Kosten für Vermessungen und Notar.

Somit ergibt sich eine Gesamtsumme  von 1.050120,14 € brutto für das Projekt ZOB.

Dem gegenüber ist im Etatentwurf 2014 (Stand 5. Änderungsliste)  ein Ansatz von 1.040.000,00 € bei der Haushaltsstelle 12.01.01./0187.785210 – An TBS für Tiefbau, Ausbau ZOB veranschlagt.

Hinzu kommen Haushaltsmittel  für Planungs-/Bauleitungskosten bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0144.785220 (Ansatz insgesamt 46.900 €).

Die Ausschreibungsergebnisse/Kosten bewegen sich somit im Rahmen der veranschlagten Haushaltsmittel.

Die Mehrkosten in Höhe von etwa 12.500 € brutto, die den förderfähigen Gesamtbetrag in Höhe von 1.037.500 € überschreiten, sind nicht förderfähig.

Gemäß Zuwendungsbescheid sind Ingenieursleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 30.000 € (entspricht 3 % der zuwendungsfähigen Bausumme) förderfähig. Seitens der TBS werden Kosten für die örtliche Bauleitung auf etwa 33.000,- brutto gemäß HOAI geschätzt.

Der Rat der Stadt Schwelm wird um Kenntnisnahme gebeten.