Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Herr Lethmate beantwortet die Anfrage von Herrn Flüshöh aus dem Ältestenrat, ob durch die Ansiedlung von DHL der Bebauungsplan sozusagen belastungstechnisch ausgereizt sei. Er erklärt, dass aus Gründen der geringen immissionstechnischen Belastbarkeit des nördlich angrenzenden reinen Wohngebietes dies so sei und dass nur noch nicht störendes Gewerbe möglich wäre. 

Herr Rindermann fragt nach, ob an die Möglichkeit eines Radweges in ost-westlicher Richtung gedacht wurde und Herr Sormund teilt mit, dass ein Bedarf im Rahmen des Regionalen Radwegekonzeptes beim RVR angemeldet wurde. Herr Bürgermeister Stobbe zeigt etwas später anhand des Bebauungsplanes eine mögliche Trassenführung auf.

Herr Flüshöh spricht die in der Vergangenheit geäußerten Bedenken der Anrainerfirmen an und fragt nach, inwieweit Vereinbarungen getroffen wurden, aus welchen Gründen die Anrainer ihre Bedenken zurückgezogen haben, ob DHL darüber in Kenntnis gesetzt wurde, wie die letztendliche Verkehrsführung aussehe und ob weitere Gespräche stattfinden sollen. Der BM teilt daraufhin mit, dass Gespräche stattgefunden haben und Willensbekundungen erfolgten, aber keine Verträge geschlossen wurden. DHL sei informiert über diese Vorgänge und der Wupperverband sei ebenfalls beteiligt. Am 22. Januar sei ein gemeinsamer Termin geplant. Der östliche Teil der Rheinischen Straße soll demnach jetzt an die Firmen Schmidt/Gevelsberg und Kadanz verkauft werden. Er beschreibt die Lage der einzelnen Firmen und deren zukünftige Fahrwege. Dies soll eine Entlastung des Knotens an der Zufahrt zur Fa. Schrott Eckardt bringen; die Anlegung eines Kreisverkehrs etwas weiter nördlich an der Einmündung zur Rheinischen Straße soll geprüft werden. Die Herstellungskosten wollen die 4 Anrainer sodann übernehmen.

Herr Flüshöh fragt nach der abwägungsrelevanten Verkehrsführung der DHL-Fahrzeuge. H. Sormund teilt mit, dass diese nicht abwägungsrelevant und erst in einem Bauantragsverfahren von Bedeutung sei. Auf Nachfrage von Herrn Flüshöh verspricht Herr BM Stobbe weitergehende Erklärungen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.

Herr Weidenfeld sieht Abwägungsprobleme bei der Verlegung von Teilen des Verkehrs auf die Prinzenstraße und möchte die DHL-spezifischen Einwendungen konkreter behandeln. Der BM sieht die zu behandelnden Einwendungen nur auf die Einziehung der Rheinischen Straße bezogen, auf deren Entwidmung und Veräußerung. Die DHL-Ansiedlung würde weniger Belastungen mit sich bringen, als die vor Jahren geplante Ansiedlung von Schmidt-Gevelsberg. Er beschreibt weitere Details zu den Fahrwegen der LKWs, der Sprinter und der Mitarbeiter.

Herr Nockemann fragt nach, ob Verkehre der Sprinter über die Prinzenstraße möglich seien und betont, dass die Festlegung der Zugänge zum DHL-Gelände im verbindlichen Betriebskonzept im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden könnten. Der BM weist darauf hin, dass auch die FA. Traxit von ihrer Erweiterungsfläche westlich der Prinzenstraße aus evtl. über den Kreisel teilweise abfahren möchte. Eine Absprache unter den 4 „Anrainern des Kreisel“ wäre evtl. auch möglich. DHL wolle aber nicht mit ihren Sprintern über die Prinzenstraße abfahren. Herr Flüshöh betont diese Aussage und H. Nockemann möchte diese im Protokoll festgehalten haben. Aus dem Ausschuss kam zudem der Hinweis, dass ein Verkehrskonzept nicht für alle Ewigkeit festgeschrieben werden müsse, sondern im Falle des Erfordernisses auch geändert werden könne.

Herr Nockemann fragt nach der Beteiligung der südlich gelegenen Firmen Pass und Titan an der Berliner Straße durch die Verwaltung. Dies wird von Seiten der Verwaltung bejaht und es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken eingegangen seien.

Auf Anfrage von Herrn Zeilert teilt die Verwaltung mit, dass die Restfläche der östlichen Rheinischen Straße von Schmidt-Gevelsberg innerhalb dieses Monats gekauft wird. Sollte dies nicht geschehen, hat sich Kandanz verpflichtet, diese Fläche ebenfalls zu erwerben.  Die weiter nördlich befindliche Brücke (ehemalige Bahnunterführung) soll weiterhin von der Stadt unterhalten werden.

Herr Schwunk zeigt ein insgesamt positives Bild der anstehenden Veränderungen auf. Der BM betont den Zuwachs an Arbeitsplätzen, Herr Phillip zusätzlich die optimale Lösung der wasserrechtlichen Probleme mit Hilfe der BEG und dem Wupperverband.

H. Weidenfeld will sich enthalten.

Herr Schier stellt das Ende der Diskussion fest und fragt nach, ob alle 4 Entscheidungsvorschläge der Verwaltung zusammen abgestimmt werden können. Da es keine Einwendungen gibt wird sodann folgendermaßen abgestimmt:

 


Beschluss:

 

1.    Der Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 12.12.2013 zur Verwaltungsvorlage 206/2013/3 wird aufgehoben

2.    Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgetragenen Anregungen werden wie in dieser Vorlage dargestellt, abgewogen

3.    Die während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen.

4.    Gem. § 10 Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 66 „Bahnhof Loh“ der Stadt Schwelm einschließlich der dazugehörigen Begründung beschlossen. 
     

 

Das Plangebiet beinhaltet zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses die Flurstücke der Gemarkung Schwelm (Stand 2004):

 

Flur 2 Nr. 383, 589, 693 tlw., 698, 788 tlw., 798, 892, 1037, 1056 und

Flur 4 Nr. 99, 110, 111, 112, 153, 163, 164, 165, 392, 460, 462, 464, 479, 481 tlw., 498, 527, 528, 529, 584 tlw..

 

 

Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter teilweiser Grundstücksänderungen beinhaltet das Plangebiet zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses die Flurstücke der Gemarkung Schwelm (Stand 10/2013):

 

Flur 2 Nr. 383, 589, 693 tlw., 698, 788 tlw., 798, 892, 1037, 1056 und

Flur 4 Nr. 99, 110, 111, 112, 153, 163, 164, 165, 392, 460, 462, 464, 479, 498 tlw., 527, 528, 529, 633 tlw., 634, 635.

 

 

Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 

 

Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1