Nachtrag: 26.01.2007 Nummer 6

Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Über die Sinnhaftigkeit einer Erhöhung der Elternbeiträge wird diskutiert.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach neuer Gesetzgebung Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hiervon profitieren in erster Linie die höheren Einkommensgruppen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die durch die Kürzung der Landesförderung eingetretene Deckungslücke in der Finanzierung der Betriebskosten der Schwelmer Tageseinrichtungen für Kinder soll durch eine gestaffelte Erhöhung zwischen 2% und 5% sowie durch die Einführung einer zusätzlichen Einkommensgruppe über 75.000,- € teilweise ausgeglichen werden. (siehe Anlage 1a und 1b)

Die Anlage zur Satzung der Stadt Schwelm über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder wird entsprechend geändert.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

4

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

3