Sitzung: 16.01.2014 Finanzausschuss
Herr Striebeck (FBL Immobilienmanagement) beantwortet eine Frage aus der Finanzausschusssitzung am 14.11.2013. Herr Pfeffer hatte die Frage gestellt, ob gezahlte Konjunkturpaketmittel bei einer Veräußerung der Gebäude zurückgezahlt werden müssen. Herr Striebeck führt aus, dass keine Mittel in die Südstraße bzw. in den Westfalendamm geflossen seien und somit keine Rückzahlung erfolgen müsse.
Herr Eibert (FBL Familie und Bildung) informiert über den aktuellen Sachstand der zwei Bürgerbegehren.
Er berichtet, dass für das erste Bürgerbegehren (Möllenkotten/Westfalendamm) alle anfallenden Kosten in die Kostenschätzung mit eingeflossen seien. Diese würden sich für den Betrachtungszeitraum 2014/15 – 2017/18 auf rd. 4,5 Mio. belaufen. Die jährlichen Kosten belaufen sich somit auf rd. 1,12 Mio. Eine detaillierte Kostenschätzung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Weiter informiert Herr Eibert, dass die Frist zur Erzielung der erforderlichen Unterschriften für dieses Bürgerbegehren am 16. März ablaufen wird.
Für das zweite Bürgerbegehren (Gustav-Heinemann-Hauptschule) sei heute der Antrag abgegeben worden. Herr Eibert sichert für morgen 17.01.2014 eine schriftliche Stellungnahme inkl. detaillierter Kostenschätzung zu. Für die Kostenschätzung für den Betrachtungszeitraum 2016/17 – 2019/20 kann bereits jetzt von rd. 7,085 Mio ausgegangen werden. Die jährlichen Kosten belaufen sich somit auf rd. 1,77 Mio. Eine Kostenschätzung zur Gustav-Heinemann-Hauptschule ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Herr Gießwein (Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) fragt, weshalb die Verwaltung bis heute zu den Vorwürfen der Lokalpresse, man hätte im Bereich der Schulstandorte fehlerhaft gerechnet, keine Stellungnahme abgegeben habe.
Herr Eibert erläutert, dass jede Seite (Verwaltung und Bürger) unterschiedliche Berechnungen anstellt und es so zu den unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Die Verwaltung habe nicht falsch gerechnet.
Herr Flüshöh (CDU-Fraktion) erwidert, dass die aufgetretenen Differenzen geklärt werden müssen.
Herr Grüntker (CDU-Fraktion) ergänzt, dass die Verwaltung tätig werden müsse, da keine Fehler in der Berechnung der Verwaltung vorliegen.
Herr Philipp (SPD-Fraktion) möchte zum Thema „Schulstandorte“ klarstellen, dass bereits in 2013 die richtigen Zahlen verwendet wurden.
Herr 1. Beigeordneter Schweinsberg gibt an, die gerechneten Tabellen der Eltern gesehen zu haben. Nach seiner Ansicht liegen die Differenzen im Bereich der Verkaufserlöse.
Herr Schwunk gibt an, dass die Verwaltung zu diesen Differenzen eine Stellungnahmen abgeben müsse. Auch Herr Flüshöh würde eine Stellungnahme der Verwaltung begrüßen und schlägt vor, einen Pressetermin zu vereinbaren.
Herr Schweinsberg teilt mit, dass im Herbst letzten Jahres die Stadt Schwelm, wie in den vergangenen Sitzungen mitgeteilt, das Benehmen zur Höhe der Kreisumlage nicht hergestellt habe. Die Bezirksregierung Arnsberg gibt der Stadt Schwelm Gelegenheit, hierzu bis zum Monatsende Stellung zu nehmen.
Weiter führt Herr Schweinsberg aus, dass er zum Thema „Kreisholding“ den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen kontaktiert habe. Aus dem Antwortschreiben gehe hervor, dass die Rechtsauffassung der Stadt Schwelm richtig sei. Der Ennepe-Ruhr-Kreis könne auf seine Allgemeine Rücklage zurückgreifen, um die Umlagezahler zu entlasten. Jedoch habe man keinen zwingenden Anspruch darauf, dass der Ennepe-Ruhr-Kreis so verfahren müsse.
Das Antwortschreiben des Städte- und Gemeindebundes ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.