Herr Schweinsberg weist darauf hin, dass dem erweiterten Beschlussvorschlag der interfraktionelle Antrag vom 27.11.2013 zugrunde liegt. 

 

Herr Philipp legt im Namen aller Fraktionen ausführlich den Entscheidungsprozess zum Beschlussvorschlag dar.


Beschluss:

 

Auf der Grundlage der Vorlage 169/2013 werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.    Die Gemeinschaftsgrundschule Westfalendamm zieht zum Ende des laufenden Schuljahres 2013/14 in das Gebäude Ländchenweg 8 um. Die Schule erhält den Namen „Städt. Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg“, Ländchenweg 8, 58332 Schwelm.

2.    Für die Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg wird eine 4-zügigkeit festgelegt.

3.    Die Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten wird zum Ende des laufenden Schuljahres geschlossen. Die verbleibenden Schülerinnen und Schüler werden der neuen Städt. Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg 8 zugeführt.

4.    Die Kath. Grundschule zieht zum Schuljahr 2014/15 um in das Gebäude Jahnstr. 22 (bisherige Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten).

5.    Zum Schuljahr 2018/19 wird es nur noch drei Grundschulstandorte in Schwelm geben.

      Diese sind am Ländchenweg 8, an der Engelbertstr. 2 und an der Hattinger Str. 47. Um-, An- und Ausbauten an den Gebäuden sind möglich, um eine sinnvolle Verteilung der Schulen in den 3 Standorten zu ermöglichen.

6.    Die Verwaltung und die Schulaufsicht stellen sicher, dass die bestehenden Klassenverbände auch nach dem Umzug so zusammen bleiben, wie sie bisher bestehen.

7.    Die Eltern werden mit ihren Ideen an den Umbaumaßnahmen für den Ländchenweg beteiligt.

8.    Die Verwaltung legt einen Zeit- und Umsetzungsplan vor.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

NB: Herr Dilly, Herr Poschmann, Herr Grothoff-Blum