Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Der Landtag hat am 17.10.2013 die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw) verabschiedet. Die Überwachung öffentlicher und privater Kanalisationen wird darin gemeinsam geregelt.

Grundsätzlich ist der Kanal-TÜV auf Wasserschutzgebiete und Gewerbebetriebe be-schränkt worden.

Derzeit werden die Mustersatzungen des NWStGB überprüft. Auf Grund der Vielschichtigkeit der praktischen Fragen zur Umsetzung der SüwVOAbw kann derzeit noch keine abschließende Information an die Grundstückseigentümer gegeben werden.

Die TBS hoffen, dass dies im Frühjahr 2014 möglich ist.