Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Mit Bezug auf den Beschluss des VR vom 16.4.2013 wurde in den vergangenen Sitzungen über die Entwicklung bezüglich einer vollständigen Kostenbeteiligung von StraßenNRW bei der Straßenentwässerung berichtet.

Wie berichtet wird StraßenNRW für die bisher vertraglich nicht geregelten Flächen ab 2014 veranlagt. Vergangene Woche forderte StraßenNRW in einem Gespräch auf, auch die Veranlagung der vertraglich geregelten Flächen vorzunehmen. Im Gegenzug wird es eine Rückforderung der gezahlten Ablösebeträge geben. In welcher Form diese Beträge zu erstatten sind, soll auf ministerieller Ebene bzw. durch Gerichte geklärt werden.

Es wurden im Laufe der Jahre gut 460 T€ als Ablösebeträge vereinnahmt und als Sonderposten passiviert, deren Auflösung jährlich sich positiv auf das Ergebnis auswirkte. Eine Rückabwicklung wird das Ergebnis in der Höhe belasten, die die noch vorhandenen Sonderposten übersteigt. Dieser Wert hängt von den noch zu bestimmenden Rückerstattungsmodalitäten ab und kann deshalb derzeit nicht beziffert werden.

 

Nach den Vorschriften des KAG können Gebühren für vier Jahre rückwirkend veranlagt werden. Hiervon machen die TBS Gebrauch und veranlagen StraßenNRW für die Jahre 2009 bis 2013. Die nachträglich erhobenen Gebühren belaufen sich auf gut 900 T€.

Die im selben Zeitraum von der Stadt gezahlten Anteile für die Oberflächenentwäs-serung der Bundes- und Landesstraßen werden entsprechend rückabgewickelt (knapp 750 T€).

Wie berichtet wurden  im Rahmen der Flächenermittlung für Gehwege und Parkstreifen an Bundes- und Landesstraßen, für die die Stadt gebührenpflichtig ist, die unter Gemeindestraßen erfassten Flächen überprüft. Im Ergebnis entfallen hier mehr Flächen, als für die Gehwege und Parkstreifen zu veranlagen sind. Das bedeutet, dass das Konsolidierungsziel  mit einer jährlichen Einsparung von 150 T€ im Bereich der Straßenentwässerung mehr als erfüllt wird.

Außerdem können wir nach KAG-Vorschriften eine Veranlagungskorrektur für die Jahre 2009 bis 2013 vornehmen. Der Effekt beträgt gut 190 T€.

Die Rückabwicklungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Stadt und wirken sich im Laufe der Jahre folgendermaßen aus:

auf das Ergebnis der TBS:
- erhöhend: 900 T€
- reduzierend: 940 T€ (Rückabwicklungen Stadt, 750 T€ + 190 T€)
- reduzierend: x T€ (potentielle Rückabwicklung Ablösebeträge)
= reduzierend: 40 + x T€

 

auf das Ergebnis der Stadt:
- erhöhend: 940 T€ (Rückabwicklungen)
- reduzierend: 40 + x T€ (Ergebnisreduzierung TBS)
= erhöhend: 900 – x T€

dazu jährliche Ergebnisverbesserung (Konsolidierungsmaßnahme): 150 T€