Beschluss: erledigt. Beschluss siehe andere Vorlage

Bürgermeister Stobbe schlägt eine Beratung der Tagesordnungspunkte 27 bis 27.3 en bloc vor.

 

Herr Lethmate erläutert ausführlich die Inhalte des Verkehrsgutachtens im Bereich der Prinzenstraße / Rheinische Straße sowie der Immissionsschutzprognose auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofs Schwelm-Loh und geht auf die Hochwasserproblematik ein. Weiter informiert er über die vorgetragenen Anregungen durch die  Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

Herr Bürgermeister Stobbe gibt die am 10.12.2014 geführten Gespräche mit den drei ansässigen Unternehmen wieder und teilt mit, dass eine gemeinsame Erklärung gefunden wurde. Die Betriebe sehen die Errichtung eines Kreisverkehrs als Lösung, um die verkehrsrechtlichen Geschwindigkeiten zu dämpfen. Vor dem Hintergrund der Einbahnstraßensituation teilt Herr Stobbe mit, dass es für LKWs eine Wendemöglichkeit durch den Rückbau der Fläche der BEG geben wird und mögliche Fehlverkehre bei der weiteren Entwicklung des Gesamtgebietes nachlassen werden.

 

Herr Kranz kommt auf die Anfrage seiner Fraktion zurück und teilt mit, die von Herrn Stobbe getroffene Einschätzung zu den Falschverkehren nicht zu teilen. Seiner Ansicht nach wird es zu Fehlverkehren aufgrund der aktuellen Verkehrsmengen im Bereich der Prinzenstraße / Rheinische Straße kommen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kranz wie hoch die Kosten für die Errichtung eines Kreisverkehrs sind und wer diese übernimmt teilt Herr Stobbe mit, dass nach Rücksprache mit der BEG die derzeitigen Kosten auf rund 15.000 € grob geschätzt werden. Zu der Kostenbeteiligung führt Herr Stobbe aus, dass neben den drei Anrainern die BEG voraussichtlich einen Großteil der Kosten übernehmen werde. 

 

Herr Flüshöh kritisiert, dass die Politik über die Änderungen im Verkehrsgutachten nicht im Vorfeld, sondern erst über die Tischvorlage 244/2013 informiert wurde. Weiter betont er, dass der Bürgermeister Stobbe so frühzeitig die Änderungen mit den ansässigen Firmen besprochen habe, dass ausreichend Zeit gewesen sei, die Politik rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und die geführten Gespräche in drei Minuten kurz wiederzugeben. Abschließend hält Herr Flüshöh fest, dass seine Fraktion den Bebauungsplan Nr. 66 „Bahnhof Loh“ in der heutigen Sitzung nicht beschließen werde. 

 

Bürgermeister Stobbe kann die Aufregung nicht nachvollziehen und führt aus, dass das Bauvorhaben (Ansiedlung, Kreisverkehr etc.) schwer vom Bebauungsplan „Bahnhof Loh“ zu trennen sei. Der Bauantrag müsse noch beschieden werden und die Ergebnisse der Schriftsätze der Anrainer seien in den Abwägungsprozess mit aufgenommen worden, um Lösungsansätze zu finden.

 

Herr Gießwein bemängelt, dass Fachausschussberatungen im Rat geführt werden und beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes Bebauungsplan „Bahnhof Loh“ in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 14.01.2014.

 

Herr Schwunk kann die Argumente der Herren Flüshöh und Gießwein nachvollziehen und bewertet das Planungsverfahren als inakzeptabel. Da das Projekt ihm und seiner Partei wichtig ist, werde man nicht für eine Vertagung der Sache votieren.

 

Der in den Sitzungsvorlagen 206/2013/1, 244/2013 und 206/2013/3 dargestellte Bebauungsplan Nr. 66 „Bahnhof Loh“ wird in den zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung) am 14.01.2014 verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

16

 

Enthaltungen:

2

 

(Der Vertagungsantrag des Herrn Gießwein ist damit abgelehnt worden.)

 

Herr Gießwein beantragt die Debatte zu beenden (Schluss der Rednerliste)

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

26

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

3

 

 

Beschluss:

1.            Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgetragenen Anregungen werden wie in dieser Vorlage dargestellt, abgewogen

2.            Die während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen.

3.            Gem. § 10 Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 66 „Bahnhof Loh“ der Stadt Schwelm einschließlich der dazugehörigen Begründung beschlossen. 
     

 

Das Plangebiet beinhaltet zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses die Flurstücke der Gemarkung Schwelm (Stand 2004):

 

Flur 2 Nr. 383, 589, 693 tlw., 698, 788 tlw., 798, 892, 1037, 1056 und

Flur 4 Nr. 99, 110, 111, 112, 153, 163, 164, 165, 392, 460, 462, 464, 479, 481 tlw., 498, 527, 528, 529, 584 tlw..

 

 

Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter teilweiser Grundstücksänderungen beinhaltet das Plangebiet zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses die Flurstücke der Gemarkung Schwelm (Stand 10/2013):

 

Flur 2 Nr. 383, 589, 693 tlw., 698, 788 tlw., 798, 892, 1037, 1056 und

Flur 4 Nr. 99, 110, 111, 112, 153, 163, 164, 165, 392, 460, 462, 464, 479, 498 tlw., 527, 528, 529, 633 tlw., 634, 635.

 

 

Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 

 

Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

16

 

Enthaltungen:

2