Herr Schwunk erläutert, dass die Gebührensteigerung von der Kreisverwaltung aufgrund der Biogasanlage verursacht wurde.


Beschluss:

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

34

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen: