Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Herr Weidenfeld nimmt Bezug auf ein Foto, welches im Internet veröffentlicht wurde. Das Bild zeigt im Vergleich zur Beschlussvorlage einen erheblich kleineren Balkon.

 

Bürgermeister Stobbe teilt mit, dass dieses Bild nicht von der Stadtverwaltung veröffentlicht wurde.

 

Herr Flüshöh äußert Bedenken hinsichtlich zukünftiger Anträge gleicher Art und beantragt eine Abänderung der Beschlussvorlage dahingehend, dass ergänzend beschlossen wird, die „Altstadtsatzung“ zu ändern.

 

Dr. Bockelmann spricht sich für eine getrennte Beschlussfassung aus.

 

Herr Philipp und Herr Kranz sehen ebenfalls die Notwendigkeit zur Änderung der „Altstadtsatzung“.

 

Herr Feldmann erachtet die Errichtung des Balkons entsprechend der Beschlussvorlage als Wettbewerbsvorteil.

 

Herr Weidenfeld gibt zu bedenken, dass eine Änderung der „Altstadtsatzung“ hohe Kosten verursachen wird, da diese externe Beratung erfordere.

 

Herr Kirschner teilt mit, dass fehlende Kapazitäten und somit eine erforderliche externe Beratung kein Hinderungsgrund sein dürfen.

 

Herr Gießwein teilt mit, dass auch andere Angelegenheit außerhalb des Baurechts angegangen werden müssen und sich auch hier die Kostenfrage stellt.

 

Herr Flüshöh regt eine Diskussion zur Änderung der „Altstadtsatzung“ an. Sodann könne ein Beschluss im nächsten Sitzungszyklus gefasst werden.

 

 


Beschluss:

Zur Förderung und Entwicklung der bestehenden Kneipenszene der Schwelmer Altstadt erteilt der Rat der Stadt Schwelm, für das Haus Kölner Straße 27, eine Ausnahme bzw. Abweichung von den Vorgaben der Altstadtsatzung (Besondere Anforderungen für die Altstadt – Schutzzone 1 -) § 5 Abs. 1 Zeile 11 letzter Satz (Kragplatten und auskragende Balkone sind, wenn sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, nicht zulässig) sind zulässig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

38

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

1

 

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der „Altstadtsatzung“ in den nächsten Sitzungszyklus einzubringen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X