Frau Burballa bittet um Mitteilung, ob für den Umbau des Grundschulgebäudes am Ländchenweg erforderlichenfalls Mittel, welche über 70.000,00 € hinausgehen sollten, bewilligt würden.

Herr Schweinsberg nutzt die Gelegenheit um auf offene Fragen aus den Gesprächen mit den Eltern einzugehen.

Er  weist darauf hin, dass entsprechend der Vorlage 169/2013/2 die notwendigen Umbaumaßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Eltern erfolgen sollen.

Er  führt weiter aus, dass der Unterrichtsbeginn an der Grundschule zeitversetzt mit dem Unterrichtsbeginn an der Realschule erfolgen soll.

Hinsichtlich der erforderlichen Umbaumaßnahmen besteht Kontakt zur Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Unfallkasse NW Schulen generell beurteilt, gesonderte Vorschriften für Grundschulen, Hauptschulen etc. sind nicht gegeben.

Um die motorischen Fähigkeiten der Kinder zu fördern, kann am Standort Ländchenweg der Wunsch der Eltern nach einer „Fahradfahrschule“ umgesetzt werden. Flächen sind vorhanden. Bezüglich der Kosten verweist Herr Schweinsberg auf die Aussagen der Politik, dass die erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt werden.

 

Herr Rüth erklärt, dass die abweichenden Zahlen zu den von IT-NRW ermittelten Zahlen zur Bevölkerung von unterschiedlichen Stichtagen herrühren, die Stadt Schwelm ermittelt die Zahlen zum 30.09., IT NRW zum 31.12.

 

Herr Schweinsberg teilt ferner mit, dass die Stadt Schwelm die Zielvorgabe der Kommunalaufsicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, zu erfüllen hat.

 

Frau Jakobi, Schülerin der Gustav-Heinemann-Schule, verliest im Namen ihrer Mitschüler eine Stellungnahme, in welcher sich die Schüler gegen die geplante Schulschließung aussprechen. Weiter hinterfragt sie, auf welche Schule die Schüler gehen sollen und wie es sich mit den Klassenverbänden verhält. Auch bittet sie um Mitteilung, ob sich die Schüler an der/den neuen Schule/n auf neue Lehrer einstellen müssen oder ob Lehrer ebenfalls die Schule wechseln.

 

Herr Schweinsberg dankt Frau Jakobi für ihre Frage.

Er teilt mit, dass ihre Fragen bereits im Schulausschuss diskutiert wurden und fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen:

Ein Gespräch mit der Bezirksregierung in Arnsberg hat ergeben, dass eine Hauptschule mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben muss. Diese Zweizügigkeit ist jedoch aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für das 5. Schuljahr nicht gegeben, sodass die Gustav-Heinmann-Schule mangels neuer Schüler zu schließen ist. Die nächstgelegenen Hauptschulen, die von den Schülern besucht werden können, befinden sich in Wuppertal und Gevelsberg.

Hinsichtlich der Lehrer wurden seitens der Stadt Schwelm keine Prognosen abgegeben, da nicht die Stadt Schwelm, sondern das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr entscheidungsbefugt ist.

 

Auf Nachfrage eines Schülers teilt Bürgermeister Stobbe mit, dass die Entscheidungen zur Zusammenlegung der Grundschulen sowie zur Schließung der Gustav-Heinemann-Schule und der Förderschule von allen Fraktionen einstimmig getroffen wurde.

 

Herr Schweinsberg führt auf Nachfrage von Frau Corr aus, dass von hier aus nicht beurteilt werden kann, warum in Sprockhövel eine Hauptschule einzügig ist.

 

Bürgermeister Stobbe teilt auf Nachfrage von Frau Voss mit, dass die Schülerzahl in Gevelsberg höher sei als in Schwelm und somit bei einer Schließung der Gevelsberger Hauptschule viel mehr Schüler eine längere Anfahrt zur Schule in Schwelm haben würden, als umgekehrt.

 

Herr Jittler fragt an, ob in Erwägung gezogen wurde, am Ländchenweg ein Gesundheitszentrum entstehen zu lassen. Auch bittet er um Informationen zum geplanten Umzug der Kath. Grundschule in das Schulgebäude Möllenkotten. Er bittet ferner die CDU-Fraktion um Erläuterung, warum sich diese nicht gegen die geplante Zusammenlegung der Grundschulen stellt.

 

Herr Flüshöh legt Herrn Jittler die Entscheidungsgründe (Inklusion, Schülerzahlen, externe Rahmenbedingungen) dar.

 

Herr Philipp teilt mit, dass die interfraktionell getroffenen Entscheidungen auf der Vorstellung basieren, dass in Schwelm drei Grundschulen (Norden, Mitte, Süden) unterhalten werden sollen und erläutert nochmals kurz die Entscheidungsgründe.

 

Bürgermeister Stobbe stellt klar, dass das Gebäude Ländchenweg nicht vermarktet werden soll.

 

Herr Gießwein führt das, dass das Schulzentrum am Ländchenweg nicht verändert wird und dass die neue, zusammengelegte Grundschule am Ländchenweg näher am Stadtzentrum liegt als das Schuldgebäude der Grundschule Möllenkotten.

 

Frau Theisen weist darauf hin, dass Inklusion in der Gustav-Heinemann-Hauptschule möglich sei, da diese barrierefrei ist.

 

Auf weitere Nachfrage von Frau Theisen stellt Herr Schweinsberg klar, dass die Zweizügigkeit an Hauptschulen bereits ab dem 5. und nicht erst ab dem 7. Schuljahr gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Herr Schweinsberg führt auf Nachfrage von Herrn Stutzenberg weiter aus, dass eine Zusammenlegung der Kath. Grundschule mit einer anderen Gemeinschaftsgrundschule aufgrund der Sonderstellung der Kath. Grundschule als Konfessionsgrundschule nicht zu empfehlen ist.

 

Bürgermeister Stobbe teilt auf Nachfrage von Frau Fromme mit, dass Kinder seitens ihrer Eltern und Lehrer nicht instrumentalisiert werden sollten. Die Anfragen der Kinder wurden in den verschiedenen Umsetzungsprozessen beantwortet bzw. berücksichtigt. Weitere Fragen der Eltern werden im Verfahrensverlauf beantwortet werden.

 

Unter Bezugnahme auf die weitere Anfrage von Herrn Stutzenberg führt Herr Peschel aus, dass an der Kath. Grundschule ca. 60 % der Schüler der katholischen Konfession angehören. Er betont, dass die Zugehörigkeit zur katholischen Konfession nicht Voraussetzung ist für den Besuch der Kath. Grundschule. Er erklärt, dass die Kath. Grundschule gern mit der Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten zusammengegangen wäre, dies jedoch – wie bereits durch Herrn Schweinsberg ausgeführt – leider nicht möglich ist.

 

Frau Fisch bittet um Mitteilung, warum der Umzug der Kath. Grundschule in die Nordstadt erst 2018 erfolgen soll.

 

Herr Schweinsberg antwortet, dass in der Nordstadt eine Führung von drei Parallelklassen nicht möglich ist, weiter soll den Schüler in ihrer Grundschulzeit maximal ein Umzug zugemutet werden.

 

Bürgermeister Stobbe weist nochmals auf das Ziel von drei Grundschulen im Stadtgebiet hin.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wiedemann teilt Bürgermeister Stobbe mit, dass es künftig nicht zwangsläufig zu einer Verdrängung von Grundschulen kommen müsse.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Wiedemann führt Herr Schweinsberg aus, dass bezüglich der Hauptschule in Gevelsberg eine höhere Beschulungsnachfrage besteht. Hinsichtlich der Aufnahme der Schwelmer Schüler an der Hauptschule Gevelsberg sei natürlich das Ziel, die bestehenden Klassenverbände nicht zu verändern. Letztlich obliegt diese Entscheidung jedoch der Hauptschule Gevelsberg.