Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Menke stellt klar, dass es sich bei dem erweiterten Führungszeugnis lediglich um einen Nachweis zu einschlägigen Paragraphen mit Bezug zur Kinder- und Jugendgefährdung handelt. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Das Ausstellen des Zeugnisses ist für ehrenamtlich tätige Mitarbeiter kostenfrei. Mitarbeiter, die entlohnt werden, zahlen 13 Euro, sofern der Arbeitgeber nicht die Kosten übernimmt. Es ist geplant, den Vereinen und Verbänden, die eine Vereinbarung zum Nachweis der erw. Führungszeugnisse mit der Stadt abschließen und den Nachweis erbringen, eine Art Gütesiegel zu verleihen, mit dem sie ihr Engagement im Kinder- und Jugendschutz demonstrieren können.

JHA-Mitglieder haben das Zeugnis nicht zu erbringen, solange sie nicht direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Die Frage der Vorlagepflicht von ehrenamtlichen Mitarbeitern wird diskutiert.

Herr Schweinsberg stellt fest, dass es sich um eine Sollvorschrift handelt und niemand gezwungen ist, die Zeugnisse beizubringen. Es gibt keine direkten Regressmöglichkeiten. Auf Anregung von Herrn Nockemann spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass Trägern der freien Jugendhilfe, die keiner Vereinbarung zum Erbringen der erw. Führungszeugnisse nachkommen, keine Räumlichkeiten der Stadt zur Nutzung für diese Arbeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Nutzungsverträge sollen dahingehend angepasst werden.

Den Anwesenden ist bewusst, dass erw. Führungszeugnisse eine Gefährdung nicht ausschließen, aber minimieren können.

Die Verwaltung wird weiter berichten.


Beschlussvorschlag:

Der JHA nimmt den Bericht zur Kenntnis.