Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Dahlke stellt mittels einer Präsentation die Auswertungsergebnisse der Zahlen auswärtiger Kinder in Schwelmer Kindertageseinrichtungen grafisch dar. Dadurch wird erkennbar, dass die befürchtete Problematik der Ev. Kirchengemeinde, dass viele Kinder von Gemeindemitgliedern betroffen sein könnten, aktuell nicht besteht.

Bezüglich kommunaler Ausgleichszahlungen zwischen benachbarten Städten hat es Gespräche auf Jugendamtsleiterebene gegeben. Erkennbar war, dass insgesamt daran kein Interesse besteht.

Herr Schweinsberg rät aus seiner Sicht auch eher von Ausgleichszahlungen ab.

Entsprechend einer Nachfrage bestätigt Herr Menke, dass nach der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Regelung Bestandsschutz für bestehende Verträge auch nach Umzug in eine andere Stadt besteht, nicht aber für Neuverträge mit Geschwisterkindern. Dann müsse bei einer Einzelfallentscheidung nach sozialen und pädagogischen Gesichtspunkten im Rahmen der Bedarfsplanung geprüft werden. Die Frage, ob eine einrichtungsbezogene Entscheidung gefällt werden müsse, würde sich derzeit nicht stellen.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die im Jahr 2002 festgelegten Ausnahmeregelungen für die Aufnahme von auswärtigen Kindern in Schwelmer Tageseinrichtungen aufzuheben.

 

Über eine Aufnahme auswärtiger Kinder in eine Schwelmer Kindertageseinrichtung kann zukünftig nur auf Antrag beim Jugendamt der Stadt Schwelm entschieden werden. Diese Entscheidung soll unter sozialen und pädagogischen Gesichtspunkten getroffen werden, jedoch haben Schwelmer Kinder Vorrang.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

8

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

1