Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Zur Förderung und Entwicklung der bestehenden Kneipenszene der Schwelmer Altstadt erteilt der Rat der Stadt Schwelm, für das Haus Kölner Straße 27, eine Ausnahme bzw. Abweichung von den Vorgaben der Altstadtsatzung (Besondere Anforderungen für die Altstadt – Schutzzone 1 -) § 5 Abs. 1 Zeile 11 letzter Satz (Kragplatten und auskragende Balkone sind, wenn sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, nicht zulässig) sind zulässig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

13

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1