Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Zur Förderung und Entwicklung der bestehenden Kneipenszene der Schwelmer Altstadt erteilt der Rat der Stadt Schwelm, für das Haus Kölner Straße 27, eine Ausnahme bzw. Abweichung von den Vorgaben der Altstadtsatzung (Besondere Anforderungen für die Altstadt – Schutzzone 1 -) § 5 Abs. 1 Zeile 11 letzter Satz (Kragplatten und auskragende Balkone sind, wenn sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, nicht zulässig) sind zulässig.

 

Zunächst wird eine Anfrage des Behinderten-Beirates behandelt:

 

  1. Inwieweit ist der in Frage stehende Balkon für Behinderte zugänglich?
  2. Ist eine entsprechende Toilettenanlage für Behinderte geplant?

 

Herr Schweinsberg antwortet zu

1.:

Auf einen behindertengerechten Zugang musste verzichtet werden, da eine entsprechende „Rampe“ mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.

 

2.:

Da der Zugang für Behinderte leider nicht möglich ist (s. P. 1.), ist auch eine entsprechende Toilettenanlage nicht erforderlich.

 

In der nachfolgenden Diskussion stellt sich heraus, dass die Belebung/Wiederbelebung der Altstadt auch von Seiten der Politik gewünscht wird. Der Anbau eines Balkons (eigentlich einer höher gelegenen Terrasse) an die Gaststätte würde dazu beitragen. Es geht aber auch insgesamt gesehen um das Gewerbe, welches die Altstadtszene mit Leben füllt. Herr Weidenfeld (Grüne) fragt an, ob hier der Lärmschutz berührt wird und ob es weitere Ausnahmen von der Altstadtsatzung gebe. Er ist der Ansicht, dass es eine Gleichbehandlung geben müsse, da ansonsten ein klarer Wettbewerbsvorteil bestehe. Her Bürgermeister Stobbe entgegnet, dass diese Einschätzung nicht korrekt sei, da sich alle Gaststätten im Altstadtbereich wünschen, dass dort wieder mehr Leben einkehrt. Herr Kirschner meint dazu, dass eine Abwägung erfolgen müsse und jeder Einzelfall für sich geprüft werden solle. Das Ziel soll sein, in Schwelm eine Belebung der Altstadt zu erreichen, denn diese wäre ein Magnet auch für Nichtschwelmer.

Herr Flüshöh (CDU) schließt sich der Meinung des Herrn Kirschner an, weist aber darauf hin, dass dies auch für Privatleute in der Altstadt gelten müsse (jenseits der Altstadtsatzung). Es müsse darüber nachgedacht werden, in welcher Art Balkone/ Ter­rassen in den denkmalgeschützten Bereich passen. Herr Stobbe widerspricht diesem Ansatz und meint, es solle geprüft werden, welchen Bereich die Altstadtsatzung abdeckt. Seiner Ansicht nach müsse das Thema insgesamt „angefasst“ werden.

 

Nun beschließt der Ausschuss wie folgt:

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

15

 

dafür

-

 

dagegen:

-

 

Enthaltungen:

1