Nachtrag: 14.10.2013
Sitzung: 05.11.2013 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 197/2013
Beschlussvorschlag:
1. Die
während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen werden, wie in dieser
Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen.
2. Gem.
§ 10 (1) BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S.
2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in
der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 95 „Brauerei“ der
Stadt Schwelm einschließlich der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB,
der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. §
10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (Beschluss aus der
Sitzungsvorlage Nr. 008/2012).
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke 114 tlw., 117, 118, 122,124, 125, 126, 130, 131, 132, 793, 794, 796, 841 tlw., 842 tlw., 843 tlw., 973, 974, 975, 1034 tlw. Sowie Flur 20, Flurstück 566 tlw..
Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).
Der zu diesem TOP eingegangene Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen wird von den Herren Weidenfeld und Flüshöh ergänzend erläutert.
U.a. wird ausgeführt, dass die in diesem Bebauungsplanverfahren bereits im Konsens erarbeiteten Möglichkeiten auch entsprechend durchgeführt werden sollten und somit der Betrieb von Spielhallen/Vergnügungsstätten in diesem Bereich definitiv ausgeschlossen wird.
Zum Antrag der FDP-Fraktion erfolgt die Begründung durch Herrn Schwunk.
Aus seiner Sicht ist die Umsetzung des Projektes ins „Schwanken“ gekommen. Er fragt an, welche Möglichkeiten an Einzelhandel gegeben sind bzw. ob auch auf 2 – 3000 Quadratmetern die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels möglich sei, was auch für den Investor von Interesse sein könne. Er verweist auf die in der Sitzungsvorlage dargestellte Anregung der Stadt Gevelsberg und ist der Meinung, dass die darauf erfolgte Bewertung der Verwaltung sehr einschränkend sei. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde lediglich gemischte Baufläche unter Ausschluss von Spielhallen/Vergnügungsstätten berücksichtigt. Aussagen zu Wohnen und Einzelhandel wurden nicht getroffen..
Es entwickelt sich eine kontroverse Diskussion, insbesondere hinsichtlich des von Herrn Weidenfeld angesprochenen Konfliktes, dass im „Kerngebiet“ zwar großflächiger Einzelhandel zulässig sei, aber eben auch die Ansiedlung von Spielhallen/Vergnügungsstätten, wo hingegen es sich in Mischgebieten umgekehrt verhält. Er stellt die Frage, ob es konkrete Regeln gebe die bestimmen, was ein „Kerngebiet“ ausmacht. Die Verwaltung antwortet, charakteristisch hierfür sei z.B. das Schwelm-Center, in diesem Bereich seien Spielhallen/Vergnügungsstätten ausdrücklich erlaubt. Bei „gemischten Bauflächen“ für Wohnen und Einzelhandel sollten ca. 30 % der Bruttogeschosse für Einzelhandel ausgewiesen werden.
Zwar kann das Maß der baulichen Nutzung über textliche Festsetzungen beeinflusst werden (Baunutzungsverordnung), im Kerngebiet ist es jedoch nicht möglich, Spielhallen/Vergnügungsstätten durch Festsetzungen auszuschließen.
Herr Schwunk gibt zu bedenken, dass „etwas getan werden müsse“, um den Investor zufrieden zu stellen, ein Gespräch sei hier sinnvoll.
Herr Bürgermeister Stobbe teilt mit, dass die Verwaltung prüfen werde, inwieweit die Wünsche der Politik hier realisiert werden können. Er fragt an, ob damit die Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen sowie der Antrag der FDP-Fraktion abgedeckt seien. Dies wurde von den Antragstellern bejaht.
Die Diskussion wird angeregt weitergeführt mit vielen Wortbeiträgen der Ausschussmitglieder. Herr Kirschner (SPD) fasst ein Ergebnis zusammen und bittet darum, dies im Protokoll festzuhalten:
„ Großflächiger Einzelhandel (1200 qm) und Wohnfläche schließen sich nicht aus.
Ein ausgewogenes Verhältnis der Wohnbebauung und des Einzelhandels lässt Wohnen im Untergeschoss zu.“
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens wird vereinbart, dass für den Hauptausschuss am 08.11.13 zur Sitzungsvorlage Nr. 197/2013 eine Ergänzungsvorlage mit einer neu formulierten Textpassage gefertigt wird, in welche die diskutierten Ergebnisse einfließen werden. Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 die Grünen sowie der Antrag der FDP-Fraktion werden ebenfalls in der HA-Sitzung vorgelegt.
Im weiteren Verlauf der Debatte formuliert Herr Kirschner (SPD) den Willen der Politik wie folgt:: „Großflächiger Einzelhandel hat eine Ankerfunktion für die Stadt, deshalb soll „Einzelhandel ohne Begrenzung der Quadratmeter“ möglich sein.
Er bittet die Verwaltung bis zur Sitzung des Hauptausschusses konkret zu prüfen, ob eine diesbezügliche Aussage der Verwaltung ausreichend ist und entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen verfahren werden kann.
Herr Flüshöh verweist nun auf das Lärmschutz- und Verkehrsgutachten, welches eine Reduzierung der Tiefgaragenstellplätze auf 70 beinhaltet und fragt an, ob es Ansätze gebe, weitere Parkplätze auszuweisen. Die Verwaltung teilt mit, dass dieser Punkt im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden müsse und noch nicht genau beziffert werden kann. Die Verwaltung sagt zu, bis zur HA-Sitzung eine diesbezügliche Mitteilung zu fertigen.
Alsdann wird vereinbart, in der AUS-Sitzung keine Abstimmung vorzunehmen, sondern diesen TOP in die Sitzung des Hauptausschusses am 07.11.13 zu vertagen.
Der Ausschuss stimmt über die Vertagung wie folgt ab:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
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dafür |
- |
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dagegen: |
- |
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Enthaltungen: |
- |