Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten Straßen erhalten durch Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung die Eigenschaft von öffentlichen Straßen als Gemeindestraßen (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Straßenbaulast der Stadt Schwelm, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW):

 

Am Brunnenhof - Anliegerstraße (Tempo-30-Zone)

im Abschnitt etwa von Einmündung „An der Obstwiese“ (westliches Teilstück) bis zum Grundstück der AVU (Blockheizkraftwerk) und von dort in südliche Richtung bis „Platz der Nachbarschaften“

An der Obstwiese - Verkehrsberuhigter Bereich

 

Die genaue Abgrenzung der vorstehend beschriebenen Verkehrsflächen ergibt sich aus dem dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Lageplan.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

NB: Herr Flüshöh