Sitzung: 07.11.2013 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 188/2013
Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Straßen erhalten durch Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung die Eigenschaft von öffentlichen Straßen als Gemeindestraßen (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Straßenbaulast der Stadt Schwelm, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW):
Am
Brunnenhof - Anliegerstraße (Tempo-30-Zone)
im Abschnitt etwa von Einmündung „An der Obstwiese“ (westliches Teilstück) bis zum Grundstück der AVU (Blockheizkraftwerk) und von dort in südliche Richtung bis „Platz der Nachbarschaften“
An
der Obstwiese - Verkehrsberuhigter Bereich
Die genaue Abgrenzung der vorstehend beschriebenen Verkehrsflächen ergibt sich aus dem dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Lageplan.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
NB: Herr Flüshöh