Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Durch Beschluss des VR vom 16.4.2013 ist der Vorstand beauftragt worden, den unter Punkt 8 des interfraktionellen Antrags beschriebenen Prüfauftrag mit dem Ziel der voll-ständigen Kostenbeteiligung von StraßenNRW bei der Straßenentwässerung zu bear-beiten.

 

Hierzu ist in der Sitzung am 27.6.2013 eine Zwischeninformation gegeben worden.

 

Zwischenzeitlich wurden Urteile in verschiedenen Klageverfahren gefällt, die sich mit der Veranlagung von Bund und Land zur Niederschlagswassergebühr beschäftigten. Es wurde beschieden, dass Bund und Land (vertreten durch StraßenNRW) gebühren-pflichtig sind, unabhängig davon, ob in der Vergangenheit separate Vereinbarungen über Ablösebeträge geschlossen wurden. Diese Klauseln sind nichtig.

 

In der Konsequenz bedeuten diese Urteile, dass wahrscheinlich die Ablösebeträge (gut 460 T€) – nebst Verzinsung – zurückzuzahlen sind.

 

Die Flächen der Fahrbahnen von Bundes- und Landesstraßen wurden zwischenzeitlich ermittelt und mit StraßenNRW abgestimmt.  Es ist beabsichtigt, StraßenNRW ab 2014 für die bisher vertraglich nicht geregelten Flächen zu veranlagen. Hinsichtlich der vertraglich geregelten Flächen wird angestrebt, einen Teil der Ablösebeträge als Vergütung für die jahrelange Einleitung des Oberflächenwassers zu verrechnen.

 

Wie berichtet obliegt der Stadt die Gebührenpflicht für die Gehwege und Parkstreifen an Bundes- und Landesstraßen. Auch diese Flächen wurden ermittelt und abgestimmt. Die Abrechnung der entsprechenden Veranlagung erfolgt unter den bisherigen Haushalts-stellen, aus denen die Erstattung anstelle von StraßenNRW gezahlt wurde.

 

Es liegt jedoch die Vermutung nahe, dass die Flächen für Gehwege und Parkstreifen zumindest teilweise den Gemeindestraßen zugeordnet wurden. Aus diesem Grund erfolgt eine umfassende Überprüfung der veranlagten Flächen für Gemeindestraßen.  Es wird als nicht unwahrscheinlich angesehen, dass das erklärte Konsolidierungsziel mit einer Einsparung von 150 T€ im Bereich der Straßenentwässerung durch Kostenbeteiligung von StraßenNRW realisiert wird.