Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Bürgermeister Stobbe informiert, dass der Antrag der CDU vom 19.09.13 nebst schriftlicher Beantwortung der Vorlage 155/2013/2 als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Guthier erläutert ausführlich das weitere Vorgehen und erklärt die unterschiedlichen Vorgehensmöglichkeiten, welche im BauGB enthalten sind.

 

Die Anwesenden diskutieren angeregt die bestmögliche Aktualisierung des bestehenden Bebauungsplans insbesondere im Hinblick auf die vorhandene Wohnbebauung und die damit verbundenen Interessen der Anwohner bezüglich Lärmschutz und Verkehrsführung, die ansässigen Unternehmen, die Neuschaffung von Arbeitsplätzen sowie Entwässerung und Bodenbelastungen. Hierbei nehmen sie Bezug auf Beschlüsse, welche in der Vergangenheit zur städtischen Flächenplanung gefasst wurden, sowie auf die bisher vorliegenden bzw. noch nicht vorliegenden Gutachten im Bereich Artenschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft.

 

Herr Flüshöh beantragt, die Sitzung zu unterbrechen.

 

Beschluss:

 

Die Sitzung wird unterbrochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

Die Sitzung wird unterbrochen in der Zeit von 19:00 h bis 19:25 h.

 

Nach Wiederaufruf der Sitzung trägt Herr Flüshöh den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen wie folgt vor:

 

  1. Die Vorgaben aus den Immissions- und Verkehrsgutachten werden zum Gegenstand der zu erteilenden Baugenehmigung.
  2. Der Rat der Stadt Schwelm erklärt den ausdrücklichen Willen, bei Bedarf auch die jetzt noch zum Wohnen ausgewiesene Fläche zur Mischfläche auszuweisen.

 

Es wird seitens Herrn Gießwein klargestellt, dass der Antrag dem Beschlussvorschlag der Vorlage 155/2013/2 nicht entgegensteht.

 

Beschluss:

 

  1. Die Vorgaben aus den Immissions- und Verkehrsgutachten werden zum Gegenstand der zu erteilenden Baugenehmigung.
  2. Der Rat der Stadt Schwelm erklärt den ausdrücklichen Willen, bei Bedarf auch die jetzt noch zum Wohnen ausgewiesene Fläche zur Mischfläche auszuweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

31

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

4

 

 


Beschluss:

1.    Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Jahre 2007 vorgetragenen Anregungen,  werden wie in der Vorlage 155/2013/1 dargestellt,  abgewogen.

2.    Der Rat der Stadt Schwelm nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, das geplante Logistikzentrum im Bebauungsplangebiet Nr. 66 „Bahnhof Loh“, wie in der Vorlage 155/2013/2 dargestellt, auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB zu genehmigen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 66 „Bahnhof Loh“ zeitnah zum Satzungsbeschluss zu führen.

3.    Gem. §§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V. mit  §§ 3 abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ erneut ausgelegt und sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB ist das Verfahren auf die berührte Öffentlichkeit und die berührten Träger öffentlicher Belange zu beschränken.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

30

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

3