Sitzung: 17.09.2013 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen
Vorlage: 167/2013
Herr Guthier erläutert, dass der
östliche Teil der Rheinischen Straße zwischen Loher Straße und Prinzenstraße
als Konsequenz aus den Festlegungen des Bebauungsplanes 66 Bahnhof Loh
entwidmet und eingezogen werden muss. Dieses Verfahren dauert mindestens 3
Monate und soll möglichst unmittelbar
nach dem Erreichen der Rechtskraft des Bebauungsplanes durchgeführt sein.
Herr Nockemann beantragt die Vertagung der Entscheidung in
den Rat. Nach kurzer Diskussion zieht er den Antrag zurück und es wird über den
Vorschlag der Verwaltung abgestimmt:
Beschluss:
Die gewidmete Verkehrsfläche „Rheinische Straße“ im Abschnitt zwischen Loher Straße und Prinzenstraße verliert durch Einziehung gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die einzuziehende Fläche besteht aus den Grundstücken der Flur 4, Flurstücke 462, 633 teilweise (Böschungsfläche zur Prinzenstraße) und 635 teilweise. Die Fläche ist in dem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan koloriert.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
- |
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dafür |
9 |
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dagegen: |
- |
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Enthaltungen: |
6 |