Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen

Herr Guthier erläutert, dass der östliche Teil der Rheinischen Straße zwischen Loher Straße und Prinzenstraße als Konsequenz aus den Festlegungen des Bebauungsplanes 66 Bahnhof Loh entwidmet und eingezogen werden muss. Dieses Verfahren dauert mindestens 3 Monate  und soll möglichst unmittelbar nach dem Erreichen der Rechtskraft des Bebauungsplanes durchgeführt sein.

 

Herr Nockemann beantragt die Vertagung der Entscheidung in den Rat. Nach kurzer Diskussion zieht er den Antrag zurück und es wird über den Vorschlag der Verwaltung abgestimmt:

 

 


Beschluss:

Die gewidmete Verkehrsfläche „Rheinische Straße“ im Abschnitt zwischen Loher Straße und Prinzenstraße verliert durch Einziehung gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die einzuziehende Fläche besteht aus den Grundstücken der Flur 4, Flurstücke 462, 633 teilweise (Böschungsfläche zur Prinzenstraße) und 635 teilweise. Die Fläche ist in dem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan koloriert.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

9

 

dagegen:

-

 

Enthaltungen:

6