Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Beschlussvorschlag:

1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Jahre 2007 vorgetragenen Anregungen, sowie die Anregungen, die sich im Nachhinein ergeben haben, werden wie in der Vorlage 155/2013/1 dargestellt,  abgewogen.

2.   Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, das geplante Logistikzentrum im Bebauungsplangebiet Nr. 66 „Bahnhof Loh“, wie in der Vorlage 155/2013 dargestellt, auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB zu genehmigen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 66 „Bahnhof Loh“ zeitnah zum Satzungsbeschluss zu führen.

 

 

Der Bürgermeister gibt eine kurze Einleitung zum Thema und schildert, dass es seit Juli diesen Jahres Gespräche mit der BEG über eine Ansiedlung einer neuen DHL-Zustellbasis im Bebauungsplangebiet B.-Plan 66 Bahnhof Loh gibt. Die eingebrachten beiden Sitzungsvorlagen sollen zur Information der Ausschussmitglieder dienen und weitere Beratungen in den Parteien ermöglichen. Eine sofortige Entscheidung am heutigen Tage sei nicht zwingend notwendig und kann auch in der Ratssitzung am 26. September erfolgen. Die erschienenen Gastredner sollen ebenfalls mit ihren Beiträgen zur Entscheidungsfindung beitragen.

 

Als Erster erläutert Herr Lennertz die Situation der BEG (BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH), die sich um die Nutzung und Entwicklung von Bahnflächen kümmert. Diese hat bisher ca. 600.000 € für Gutachten u.ä. im Bebauungsplangebiet investiert und ist erfreut, ein Einstiegsprojekt präsentieren zu können.

Herr Dötsch von der Kadans Real Estate GmbH (Investor und Vermieter für DHL) erläutert, dass zur Zeit zahlreiche Standorte in Deutschland ausgebaut werden, und dass davon eine dieser „Mechanisierten Zustellbasen“ (MECHZB) hier in Schwelm entstehen soll. DHL reagiert damit auf den zunehmenden Online-Handel in Deutschland.

Er stellt den Lageplan vor und beschreibt die Arbeitsweise des Betriebes. Dabei werden die Pakete größtenteils aus Richtung Hagen mit LKWs angeliefert, über Bänder- und Rollensysteme geräuscharm entladen und nach Sortierung innerhalb der Halle an 42 Toren in „Sprinter-Fahrzeuge“ verladen. Diese versorgen 84 Zustellbezirke und starten morgens ab 7:00 Uhr in zwei Wellen zur Kundenauslieferung.  Westlich der Halle befindet sich ein Regenrückhaltebecken, östlich (Richtung Prinzenstraße) die Mitarbeiterparkplätze. Diese waren ursprünglich auch im Westen angesiedelt, wurden jedoch aus schallschutztechnischen Gründen (Nähe zu Wohngebäuden) nach Osten verlegt. Es sollen anzahlmäßig die vom Bauordnungsrecht geforderten Mitarbeiterparkplätze angelegt werden, u.U. 35-40 St.. Im Betrieb werden ca. 20 administrative Mitarbeiter und 84 Zusteller (plus Aushilfen in den Stoßzeiten wie z.B. Weihnachten) arbeiten. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 10 Millionen Euro. Neue Arbeitsplätze für Schwelm könnten entstehen, da von einer „kleinen“ auf eine „große Besatzung“ umgestellt würde. Die DHL-Verteilung an der Bismarckstraße würde dabei wegfallen.

Auf die Frage, welche alten Zustellstellen wegfallen, teilt Herr Lennertz mit, dass der neue Standort sowieso gebaut wird und wenn nicht in Schwelm, dann in einer anderen Stadt in der Nähe. 

Herr Hübel von der Fa. Peutz stellt zum Thema „Schallschutz“ verschiedene Pläne mit zeitlich variierenden Schallausbreitungskegeln vor. Schallschutzwall und -wand zum Schutze der nordwestlichen Wohnbebauung werden gezeigt. Das Hauptgeschäft der Auslieferung mit Sprintern soll morgens ab 7:00 Uhr geschehen; die Anlieferung soll nachts bei maximal 2-3 LKW pro Stunde über das südwestliche Tor erfolgen. Diese werden geräuscharm über Wechselbrücken bzw. teleskopierbare Bänder entladen. Die Halle wird von Hauptumschlagsstellen (HUB) beliefert und ist das letzte Glied zur Auslieferung an die Paketkunden.

Herr Kordges vom Ökoplan-Gutachterbüro stellt den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vor und erklärt, inwieweit planungsrelevante Arten betroffen sind. Er stellt fest, dass keine Verbotstatbestände zu erwarten sind, und dass eine artenschutzrechtliche Relevanz nicht gegeben ist. Man müsse lediglich einfache Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ergreifen wie z.B. Rodungen außerhalb der Brutzeit, Erdarbeiten im Mai oder September, Überprüfung von Höhlenbäumen usw. Da auch bei den Pflanzen keine planungsrelevanten Arten zu erwarten sind, seien grundsätzlich keine Bedenken gegen die Baumaßnahme zu vermelden.

Herr Treimer von der AGU-Schwelm berichtet von seinen artenschutzrechtlichen Untersuchungen vor Ort, welche die AGU mit Hilfe der Biologischen Station und der NABU durchgeführt hat. Er schließt sich dem Urteil des Herrn Kordges an und betont den Vorzug der Reaktivierung einer Brache gegenüber dem Flächenverbrauch von ungenutztem Ackerland.

Herr Feldmann von den Linken betont die positiven Effekte der DHL-Ansiedlung für den Schwelmer Arbeitsmarkt und spricht sich positiv für das Bauvorhaben aus.

Herr Nockemann von der CDU bittet um eine verbindliche, schriftliche Erklärung, dass die im Bebauungsplangebiet im Nordwesten festgesetzte Wohnbaufläche bestehen bleibt.

Herr BM Stobbe betont, dass das Projekt in den Bebauungsplan hinein passt,  und dass es keinen neuen Bebauungsplan geben wird.

Auch Herr Lennertz betont, dass er keinen neuen Plan braucht und dass er die lokalen Nachfragen bedienen möchte. Für die Restflächen kann er sich allerdings mittelfristig Änderungen vorstellen.  

Herr Kirschner von der SPD ist dem Bauvorhaben gegenüber positiv eingestellt und sieht die Ansiedlung der DHL als gute Entwicklung.

Herr Beckmann von der FDP spricht sich ebenfalls positiv für die Baumaßnahme aus.

Herr BM Stobbe empfiehlt, die Zeit bis zur Ratssitzung am 26. September zur Beratung zu nutzen und möchte dann dort endgültig über den Antrag der Verwaltung abstimmen lassen.

Herr Nockemann beantragt die Vertagung der Beschlussfassung in die nächste Ratssitzung

 

Über den Antrag auf Vertagung wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

12

 

dagegen:

-

 

Enthaltungen:

2

 

(1 Mitglied ist kurzzeitig abwesend)