Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Beschluss:

Die gewidmete Verkehrsfläche „Rheinische Straße“ im Abschnitt zwischen Loher Straße und Prinzenstraße verliert durch Einziehung gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die einzuziehende Fläche besteht aus den Grundstücken der Flur 4, Flurstücke 462, 633 teilweise (Böschungsfläche zur Prinzenstraße) und 635 teilweise. Die Fläche ist in dem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan koloriert.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

27

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

4