Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Gießwein gibt an, dass die finanziellen Auswirkungen in der Sitzungsvorlage fehlen. Weiter führt er aus, dass aus seiner Sicht ein höherer Prozentsatz im Bereich der Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen erforderlich sei.

Herr Schweinsberg erklärt, dass es sich bei den 18 v. H. um einen Vorschlag der Verwaltung handelt. Im Rahmen der aktuellen Rechtssprechung wären maximal 20 v. H. möglich.

Herr Schwunk gibt zu bedenken, dass die Stadt Schwelm im Verhältnis zu den Nachbarkommunen bei einem Steuersatz von 20 v. H. Spitzenreiter wäre.

Herr Gießwein stellt den Antrag, im Bereich der Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen einen Steuersatz in Höhe von 20 v. H. festzulegen.

 

Herr Schwunk lässt zuerst darüber abstimmen, im Bereich Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, den Steuerersatz auf 20 v. H.  anzuheben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

 

Im Anschluss lässt Herr Schwunk über die so geänderte Satzung abstimmen.

 

Er bittet, für die Ratssitzung am 26.09.2013 eine ergänzende Sitzungsvorlage unter Einbeziehung der Änderungen zu erstellen.


Beschluss:

 

Die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Sitzungsvorlage 132/2013 als Anlage 2  beigefügten Entwurf  und den o.a. Änderungen beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X