Sitzung: 09.09.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Vorlage: 142/2013
Herr Menke und Frau Rath stellen noch einmal die Details der Änderungen der Richtlinien dar.
Protokollanmerkung: Entsprechend des Beschlusses sind die „Richtlinien für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen“ redaktionell angepasst worden. Der Wortlaut befindet sich in der Anlage.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt:
Die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen zur Förderung von Kindern in Tagespflege in der Jugendhilfe der Stadt Schwelm wird rückwirkend zum 01.08.2013 (Umsetzung des Rechtsanspruchs U3-Betreuung) in eigene Richtlinien gefasst. Die Richtlinien zur Gewährung wirtschaftlicher Leistungen in der Jugendhilfe werden zum gleichen Termin entsprechend geändert.
Gemäß der Empfehlung der Richtlinien zur Gewährung wirtschaftlicher Leistungen zur Förderung von Kindern in Tagespflege in der Jugendhilfe der Stadt Schwelm wird die Geldleistung zum 01.08.2014 von 4,20 € auf 4,50 €. erhöht.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
ohne Gegenstimmen |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
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