Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Protokollnotiz:

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es im Beschlussvorschlag unter Punkt 1, Abs. 3, 3. Zeile nicht wie angegeben „... einer Höhe von bis zu 50 cm ...“, sondern „... in einer Höhe von bis zu 1 m...“ heißen muss.


Der Ausschuss beschließt sodann wie folgt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB i.V.m.  § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregung wird wie folgt behandelt:   

    Der Anregung von Frau Walburga Wagner wird gefolgt.        
    Die derzeitige textliche Festsetzung Nr. 2 b wird aufgehoben und durch folgende Festsetzung ersetzt:          

    „Bei Einfriedung der rückwärtigen und seitlichen Grundstücksgrenzen sind Hecken und Zäune bis zu 2,0 m zu zulässig. Die Einfriedung der Vorgärten ist in einer Höhe von bis zu 1 m mit Hecken und Zäunen zulässig.“      

  2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.   

  3. Es wird beschlossen, die erneute öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

  4. Es wird beschlossen, die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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