Sitzung: 23.01.2007 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Protokollnotiz:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es im Beschlussvorschlag unter Punkt 1, Abs. 3, 3. Zeile nicht wie angegeben „... einer Höhe von bis zu 50 cm ...“, sondern „... in einer Höhe von bis zu 1 m...“ heißen muss.
Der Ausschuss beschließt sodann wie folgt:
- Die während der Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregung
wird wie folgt behandelt:
Der Anregung von Frau Walburga Wagner wird gefolgt.
Die derzeitige textliche Festsetzung Nr. 2 b wird aufgehoben und durch folgende Festsetzung ersetzt:
„Bei Einfriedung der rückwärtigen und seitlichen Grundstücksgrenzen sind Hecken und Zäune bis zu 2,0 m zu zulässig. Die Einfriedung der Vorgärten ist in einer Höhe von bis zu 1 m mit Hecken und Zäunen zulässig.“
- Es wird zur Kenntnis
genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 BauGB
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen
sind.
- Es wird beschlossen, die
erneute öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Es wird beschlossen, die
erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |