Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 78: “Haßlinghauser Straße“ einschließlich der dazugehörigen Entwurfsbegründung beschlossen.

Es liegen Informationen zu  umweltrelevanten Aspekten durch folgende Untersuchungen vor:

 

  1. Klimaanalyse für die Stadt Schwelm
  2. Hydrogeologisches Gutachten mit ergänzenden Aussagen zu den Baugrundverhältnissen
  3. Stadtökologischer Fachbeitrag für die Stadt Schwelm

 

Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.

Von der Regelung des § 4a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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