Sitzung: 27.06.2013 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Durch Beschluss des VR vom 16.4.13 ist der Vorstand
beauftragt worden, den unter Punkt 8 des interfraktionellen Antrags
beschriebenen Prüfauftrag mit dem Ziel der vollständigen Kostenbeteiligung des
Landesbetriebes Straßen NRW bei der Straßenentwässerung zu bearbeiten.
Dazu ergibt sich folgende Zwischeninformation:
Die Gespräche mit dem Landesbetrieb sind in den letzten Monaten fortgesetzt und
intensiviert worden. Im Ergebnis hat der Landesbetrieb für die
Kanalmitbenutzung einen einmaligen Ablösebetrag von 1,4 Mio Euro für alle
ungeregelten Altfälle angeboten. Diesem Betrag sind die bereits erhaltenen
Ablösebeträge von rd. 462.000 Euro aus Vorjahrzehnten in mehreren Einzelfällen
anlässlich von Kanalerneuerungen noch hinzu zu rechnen.
Der Vorstand hat nach Prüfung entschieden, das Angebot des Landesbetriebes
nicht anzunehmen und stattdessen den Landesbetrieb zur
Niederschlagswassergebühr zu veranlagen. Dies geschieht zunächst nur für die
ungeregelten Altfälle. Dazu ist für einzelne Kanalabschnitte noch die maßgebliche
Flächengröße mit dem Landesbetrieb abzustimmen.
In den Einzelfällen, in denen der Landesbetrieb in Vorjahren Ablösebeträge
gezahlt hat, erfolgt keine Gebührenveranlagung. Hier wird der Vorstand den
Ausgang bereits anhängiger Verwaltungsstreitverfahren anderer Städte gegen den
Landesbetrieb abwarten, um dann in Nachverhandlungen mit dem Landesbetrieb eine
mögliche Gebührenveranlagung ab einem bestimmten Zeitpunkt zu klären. Im
Gegenzug hat der Landesbetrieb bereits zugesagt, durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem TBS seine Zahlungsverpflichtung ungeachtet der abgabenrechtlichen
Verjährungsvorschriften anzuerkennen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten nur für die Fahrbahnen der Bundes- und
Landesstraßen in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes.
Innerhalb der Ortsdurchfahrten der Bundes- u. Landesstraßen in Schwelm gibt es
neben der Fahrbahn aber noch die Gehwege und die Parkspuren, die in der
Baulastträgerschaft und im Eigentum der Stadt Schwelm stehen. Auch die Flächen
dieser Gehwege und Parkspuren entwässern in das öffentliche Kanalnetz und
unterliegen der Gebührenpflicht. Insofern wird auch weiterhin die Stadt zu
Niederschlagswassergebühren von den TBS zu veranlagen sein (der Ansatz im
städtischen Haushalt kann daher nicht entfallen; nur die Ansatzhöhe wird sich
wesentlich verringern). Die genaue Höhe der Gebühr steht noch nicht fest, da
die maßgeblichen Flächengrößen noch ermittelt werden müssen.
Protokollnotiz:
Nach der derzeit verwendeten Arbeitsgrundlage wird von einer (unbereinigten) Gesamtfläche von rd. 138.000 m² (entspricht einer Straßenlänge von rd. 13 km) ausgegangen. Der Anteil der Flächen ohne Kostenbeteiligung des Landes beträgt rd. 109.000 m² (= rd. 10 km Straßenlänge). Für eine Fläche von rd. 29.000 m² (= rd. 3 km Straßenlänge) erfolgt eine Kostenbeteiligung.
Eine endgültige Ermittlung der betreffenden Flächen liegt zur Zeit noch nicht vor. Aus diesem Grund kann der Konsolidierungsbeitrag für den städtischen Haushalt zur Zeit nicht beziffert werden. Eine Konkretisierung wird im Rahmen der Fortschreibung der Konsolidierungsmaßnahmen zur nächsten Sitzung des Verwaltungsrates angestrebt.