Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Durch Beschluss des VR vom 16.4.13 ist der Vorstand beauftragt worden, den unter Punkt 8 des interfraktionellen Antrags beschriebenen Prüfauftrag mit dem Ziel der vollständigen Kostenbeteiligung des Landesbetriebes Straßen NRW bei der Straßenentwässerung zu bearbeiten.
Dazu ergibt sich folgende Zwischeninformation:
Die Gespräche mit dem Landesbetrieb sind in den letzten Monaten fortgesetzt und intensiviert worden. Im Ergebnis hat der Landesbetrieb für die Kanalmitbenutzung einen einmaligen Ablösebetrag von 1,4 Mio Euro für alle ungeregelten Altfälle angeboten. Diesem Betrag sind die bereits erhaltenen Ablösebeträge von rd. 462.000 Euro aus Vorjahrzehnten in mehreren Einzelfällen anlässlich von Kanalerneuerungen noch hinzu zu rechnen.
Der Vorstand hat nach Prüfung entschieden, das Angebot des Landesbetriebes nicht anzunehmen und stattdessen den Landesbetrieb zur Niederschlagswassergebühr zu veranlagen. Dies geschieht zunächst nur für die ungeregelten Altfälle. Dazu ist für einzelne Kanalabschnitte noch die maßgebliche Flächengröße mit dem Landesbetrieb abzustimmen.
In den Einzelfällen, in denen der Landesbetrieb in Vorjahren Ablösebeträge gezahlt hat, erfolgt keine Gebührenveranlagung. Hier wird der Vorstand den Ausgang bereits anhängiger Verwaltungsstreitverfahren anderer Städte gegen den Landesbetrieb abwarten, um dann in Nachverhandlungen mit dem Landesbetrieb eine mögliche Gebührenveranlagung ab einem bestimmten Zeitpunkt zu klären. Im Gegenzug hat der Landesbetrieb bereits zugesagt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem TBS seine Zahlungsverpflichtung ungeachtet der abgabenrechtlichen Verjährungsvorschriften anzuerkennen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten nur für die Fahrbahnen der Bundes- und Landesstraßen in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes.
Innerhalb der Ortsdurchfahrten der Bundes- u. Landesstraßen in Schwelm gibt es neben der Fahrbahn aber noch die Gehwege und die Parkspuren, die in der Baulastträgerschaft und im Eigentum der Stadt Schwelm stehen. Auch die Flächen dieser Gehwege und Parkspuren entwässern in das öffentliche Kanalnetz und unterliegen der Gebührenpflicht. Insofern wird auch weiterhin die Stadt zu Niederschlagswassergebühren von den TBS zu veranlagen sein (der Ansatz im städtischen Haushalt kann daher nicht entfallen; nur die Ansatzhöhe wird sich wesentlich verringern). Die genaue Höhe der Gebühr steht noch nicht fest, da die maßgeblichen Flächengrößen noch ermittelt werden müssen.

 

Protokollnotiz:

Nach der derzeit verwendeten Arbeitsgrundlage wird von einer (unbereinigten) Gesamtfläche von rd. 138.000 m² (entspricht einer Straßenlänge von rd. 13 km) ausgegangen. Der Anteil der Flächen ohne Kostenbeteiligung des Landes beträgt rd. 109.000 m² (= rd. 10 km Straßenlänge). Für eine Fläche von rd. 29.000 m² (= rd. 3 km Straßenlänge) erfolgt eine Kostenbeteiligung.

Eine endgültige Ermittlung der betreffenden Flächen liegt zur Zeit noch nicht vor. Aus diesem Grund kann der Konsolidierungsbeitrag für den städtischen Haushalt zur Zeit nicht beziffert werden. Eine Konkretisierung wird im Rahmen der Fortschreibung der Konsolidierungsmaßnahmen zur nächsten Sitzung des Verwaltungsrates angestrebt.