Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Mit Bezug auf die Protokollnotiz aus der Niederschrift vom 05.03.2013 erläutert Herr Flocke die Problematik des Winterdienstes im Bereich der Fahrrad-Angebotsstreifen.
Bei Eisglätte werden die Streifen durch die Streufahrzeuge der TBS vollständig mit erfasst und abgestreut. Bei Schnee muss wie auf allen Straßen auch hier zum rechten Straßenrand hin geräumt werden. Dadurch werden die Angebotsstreifen unweigerlich teilweise mit Schneewülsten belegt und die Nutzung ist entsprechend eingeschränkt. Eine Alternative hierzu besteht aus praktischer Sicht nicht und eine Abfuhr des Schnees per Radlader und LKW ist wirtschaftlich nicht umsetzbar.
Im Winterdienst sind Radwege genauso wie Straßen zu bedienen – nämlich nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen.
Die Rechtsprechung sieht zwar die besondere Sturzgefahr von Radfahrern bei Schnee- und Eisglätte, formuliert aber deutlich die damit verbundene ebenso besondere Vorsicht und Sorgfaltspflicht dieser Verkehrsteilnehmer (=Absteigen bzw. Nutzung der geräumten / gestreuten Straße) (BGH III ZR 60/94).

Protokollnotiz:

Herr Gießwein bittet um Weiterleitung an die Schulen zur Information der Eltern.