Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

 Frau Garn bittet um Überprüfung der Zahlen über die Wegzüge (Seite 5 des SEP).

Protokollnotiz: Lt. Auskunft des Bürgerbüros wurden die Einwohnerdaten in den letzten Jahren mehrfach bereinigt. Die Unterschiede in den Zahlen der Wegzüge resultieren auch daraus.

Herr Philipp fragt Herrn Niewel, ob in der Ermittlung der Schülerzahlen die auswärtigen Schüler hinzugenommen werden müssen. Herr Niewel antwortet, dass man davon ausgehen muss, was vor Ort vorhanden ist, also ohne auswärtige

Herr Philipp weist darauf hin, dass im SEP auch auf die kommunale Klassenrichtzahl ( Faktor 23 ) hingewiesen werden muss, die ab Juli 2013 gilt. Herr Lalic merkt an, dass auf die Verordnung gewartet wurde, um den genauen Wortlaut zu kennen. Als die Verordnung veröffentlicht wurde, war der SEP bereits in Druck. Die kommunale Klassenrichtzahl wird jährlich nach den Schulanfängeranmeldungen im Oktober festgestellt. Der SEP wird weiterhin jährlich fortgeschrieben.

 

Der Schulausschuss nimmt die Einbringung des Schulentwicklungsplanes zur Kenntnis.