Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 95 „Brauerei“ ist die Bearbeitung des Konfliktpotenzials „Lärmschutz“ durch ein Gutachten erforderlich. Ein entsprechendes Gutachten wurde durch den Projektträger des Brauereigrundstückes bei einem Bochumer Fachbüro in Auftrag gegeben. Da das Gutachten erst in der vergangenen Woche im Entwurf bei StEB einging, wird es nun im Rahmen dieser Tischvorlage den Unterlagen zum Bebauungsplan beigefügt.

 

In der Zusammenfassung ist nachzulesen, dass das Projekt „Brauerei“ in der geplanten Form sich im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften bewegt und zulässig ist.

 

Kenntnisnahme festgestellt