Bürgermeister Stobbe informiert über das Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 II BauGB.

 

Herr Weidenfeld legt seine Bedenken hinsichtlich des Bebauungsplans ausführlich dar und regt an, das Verfahren für weitere Beratungen zu stoppen.

 

Herr Schwunk kritisiert, dass aufgrund der zögerlichen Entwicklung der Flächeneinteilung die Frage des Investors noch nicht abschließend geklärt wurde.

Herr Flüshöh teilt mit, dass er die geäußerten Bedenken im Hinblick auf den weiteren Verfahrensverlauf nachvollziehen kann.

 

Herr Philipp betont, dass der Rat der Stadt Schwelm über die im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen bereits abgestimmt hat.

 

Herr Nockemann sowie Frau Lubitz sprechen sich für die Beteiligung der Öffentlichkeit aus.

 


Beschlussvorschlag:

1. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 95 “Brauerei“,  einschließlich der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 061/2013) beschlossen.          
Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.   
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke 114 teilweise, 117, 118, 122, 124, 125, 126, 130, 131, 132, 401, 793, 794, 796, 841 teilweise, 842 teilweise, 843 teilweise, 973, 974, 975, 1034 teilweise,      sowie in der Flur 20 das Flurstück 566 teilweise.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 95 „Brauerei“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.       

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

29

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

6