Sitzung: 14.05.2013 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Vorlage: 061/2013/1
Der Entwurf zum Lärmgutachten wurde vom Ausschuss zur Kenntnis genommen und wird damit zum Bestandteil der öffentlichen Auslegung gem. § 3.2 und 4.2 BauGB.