Beschluss: Antrag/Vorlage zurückgezogen

Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage 030/2013 gibt Herr Schweinsberg auf Nachfrage von Herrn Schwunk die Stellungnahme des Landesdaten-schutzbeauftragten bekannt, wonach die Verwaltung nicht vollständig entsprechend dem Meldegesetz NW gehandelt habe und eine Verwarnung nicht erforderlich sei, da bereits entsprechende Schritte zur künftigen Vermeidung getroffen wurden.

Vor diesem Hintergrund teilt Herr Schwunk mit, dass eine Behandlung des Antrags vom 16.01.13 nicht mehr erforderlich ist.

 


Die Absetzung des TOP A13 von der Tagesordnung wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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