Sitzung: 14.05.2013 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Zum Tagesordnungspunkt ist folgende Mitteilung ergangen:
Mit
Bescheid vom 17.01.2013 erteilte der Bürgermeister der Stadt Schwelm einen
positiven, planungsrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung zweier
Mehrfamilienwohnhäuser an der Döinghauser Straße, am Rande der Parkanlage –
siehe hierzu die Vorlage der Verwaltung 193/2012 vom 12.09.2012.
Mit mail vom 16.01.2013 hat sich ein Schwelmer Bürger
an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und
Baukultur in Westfalen) mit dem Anliegen gewandt, die Parkfläche unter
Denkmalschutz zu stellen und in die Denkmalliste aufzunehmen.
Die
Verwaltung hat zu dem Anliegen auf Bitte des LWL am 24.01.2013 Stellung
genommen. Nunmehr liegt der Verwaltung die abschließende Stellungnahme der
vorgenannten Dienststelle vor.
Laut
Schreiben des LWL vom 25.03.2013 weist die Fläche weder als Parkanlage noch als
Friedhof Strukturen auf, die eine Denkmaleigenschaft begründen. Die vereinzelt
noch bestehenden Grabdenkmäler bzw. die Erinnerungsmonumente für Kriegsopfer
und Vertriebene sind in diesem Sinne nicht bedeutend.
Zusammenfassend
wird festgehalten, dass Umnutzungs- bzw. Baumaßnahmen Belange des
Denkmalschutzes nicht entgegenstehen.
Herr Guthier berichtet zur Parkanlage Döinghauser Straße. Er verneint die Anfrage des Herrn Schwunk, ob bereits ein Bauantrag vorliegt. Der BM ergänzt, dass nach der Bebauung des Grundstücks die Restflächen wiederum als Park genutzt werden können.