Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Zum Tagesordnungspunkt ist folgende Mitteilung ergangen:

 

Mit Bescheid vom 17.01.2013 erteilte der Bürgermeister der Stadt Schwelm einen positiven, planungsrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung zweier Mehrfamilienwohnhäuser an der Döinghauser Straße, am Rande der Parkanlage – siehe hierzu die Vorlage der Verwaltung 193/2012 vom 12.09.2012.

Mit mail vom 16.01.2013 hat sich ein Schwelmer Bürger an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen) mit dem Anliegen gewandt, die Parkfläche unter Denkmalschutz zu stellen und in die Denkmalliste aufzunehmen.

Die Verwaltung hat zu dem Anliegen auf Bitte des LWL am 24.01.2013 Stellung genommen. Nunmehr liegt der Verwaltung die abschließende Stellungnahme der vorgenannten Dienststelle vor.

Laut Schreiben des LWL vom 25.03.2013 weist die Fläche weder als Parkanlage noch als Friedhof Strukturen auf, die eine Denkmaleigenschaft begründen. Die vereinzelt noch bestehenden Grabdenkmäler bzw. die Erinnerungsmonumente für Kriegsopfer und Vertriebene sind in diesem Sinne nicht bedeutend.

 

Zusammenfassend wird festgehalten, dass Umnutzungs- bzw. Baumaßnahmen Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen.

 

Herr Guthier berichtet zur Parkanlage Döinghauser Straße. Er verneint die Anfrage des Herrn Schwunk, ob bereits ein Bauantrag vorliegt. Der BM ergänzt, dass nach der Bebauung des Grundstücks die Restflächen wiederum als Park genutzt werden können.