Herr Schüngel, fragt nach dem Verbleib der demontierten Fahrradständer im Bereich der Sparkassenzentrale in der Fußgängerzone.

Die Verwaltung wird dies recherchieren und dem Fragesteller zeitnah eine Antwort zukommen lassen.

 

Herr Schüngel bemängelt auch die geringen Breiten des Angebotsstreifens für den Radverkehr in der Hauptstraße in Höhe der Kreisverwaltung.

Herr Sormund antwortet, dass die Streifen zu einer Zeit (im Jahr 2001) markiert worden sind, in denen Breiten regelkonform gewesen sind. Die Planung ist seinerzeit mit der Kreispolizeibehörde abgestimmt worden.

Die Verwaltung wird den Sachverhalt weiter prüfen und Herrn Schüngel entsprechend unterrichten.

 

Ein weiterer Einwohner, Herr Beetz, erkundigt sich nach dem Gehrecht im Bebauungsplan 95 „Brauerei“ und fragt, ob dieses vom Eigentümer aufgehoben werden kann, ob die GFZ im Plan auch für den Bestand gilt und ob sich die Forderung nach einer Artenschutzprüfung auch auf einen mehrere Jahre späteren Zeitpunkt beziehen kann, was jeweils verneint wird.