Herr Koch informiert den Ausschuss zu dem Thema Sonderparkausweis.

 

Um den blauen Parkausweis zu beantragen - meistens bei der Straßenver­kehrsbehörde vor Ort oder beim Ordnungsamt der Stadt -, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis

 ■mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)

 ■oder mit dem Merkzeichen Bl (blind)

 

Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkaus­weis erhalten:

 

Ø  Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputationen beider Arme)

 

Ø  Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung

 

"Nur" Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein, berechtigt nicht automatisch dazu, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Man benötigt auf jeden Fall den besonderen Parkausweis, den oben genannte Personen beantragen können. Der Sonderparkausweis ist kostenlos.

 

Darüber hinaus informiert Herr Koch den Beirat über eine Anwohnereingabe zu dem schlechten und gerade für Rollstuhlfahrer nicht zu passierenden Zu­stand der Bürgersteige in der Lindenstraße. Es soll hierzu eine Begutachtung der Bür­gersteige zusammen mit der TBS stattfinden und eine Stellungnahme vorbe­reitet werden.