Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 34

Siehe Ausführungen zu TOP A 24 !


Beschluss:

Zur Abmilderung der im Haushaltsplan bestehenden Risiken, beantragen die Fraktionen:

1.    Die Steigerungsraten der Kosten für die Hilfen zur Erziehung werden nicht mit 2 %, sondern auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2012 mit der im Jahr 2012 tatsächlich vorhandenen Rate fortgeschrieben. Für die Jahre       2013 und 2014 wird die Steigerungsrate auf 6% festgesetzt, für die Jahre                     2015 bis 2018 auf 4% und in den Jahren 2019 bis 2021 auf 2,5 %.

2.    Zur Ausschöpfung der im GPA-Bericht aufgezeigten weiteren Konsolidierungspotentiale im Bereich der Jugendhilfe werden zur        Vorbereitung organisatorischer Maßnahmen in den Jahren 2013 bis 2015             jeweils 10.000 Euro als Aufwand in die maßgeblichen Produkte        aufgenommen.

3.    Der Ansatz der ertragssteigernden Schlüsselzuweisungen wird im Jahr    2014 um 1,5 Millionen Euro abgesenkt. In den Folgejahren wird die                       wegfallende Zuweisung auf der Basis der Orientierungsdaten mit einer    Steigerungsrate von jährlich 4,4% aus dem Ansatz herausgenommen.

4.    Die Kosten der sog. „0-Variante“ werden mit Blick auf den unter II.1. sogleich aufzunehmenden Konsolidierungsvorschlag in gleich bleibenden             Beträgen auf die Haushaltsjahre 2013 bis 2021 verteilt.

Zur weiteren Entlastung des Haushalts beschließt der Rat der Stadt Schwelm folgende Konsolidierungsmaßnahmen und –ansätze:

1.    Aufgrund der sich abzeichnenden rückgängigen Schülerzahlen und        der sich dadurch ab dem Schuljahr 2017/2018 ergebenden Veränderung bei der Infrastruktur im Schulbereich sowie im Zusammenhang mit einer        noch abschließend zu erörternden Neukonzeptionierung der Schwelmer     Verwaltungsgebäude werden bei den städtischen Liegenschaften ab dem      Haushaltsjahr 2018 jährlich weitere 855.000 Euro eingespart.

Die Fraktionen vereinbaren, dass eine Jede bis zum 31. Mai 2013 ein Konzept zur künftigen Schulinfrastruktur sowie zu einer Struktur der Verwaltungsgebäude erarbeitet. In diesem ist auch die finanzielle Komponente auf der Basis der von der Verwaltung zur Verfügung zu stellenden Daten und Werte zu betrachten und ggfs. Mit geeigneten Kompensationsmaßnahmen zu hinterlegen. Diese Konzepte werden in einem gesonderten Termin im Juni den anderen Fraktionen vorgestellt. In diesem Termin soll dann eine Entscheidung für die Zukunft der Schul-           sowie Verwaltungsinfrastruktur vorbereitet werden. Abschließende Beschlüsse des Rates sollten möglichst noch vor der Sommerpause gefasst werden.

2.    Verschiedentliche Entwicklungen seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements haben gezeigt, dass die Bewertung des Schwelmer Infrastrukturvermögens zum Teil sehr optimistisch erfolgte. Die antragstellenden Fraktionen sind der Auffassung, dass es mit Blick auf         künftige Generationen nicht gerecht ist, sich reicher zu rechnen, als die Erfahrungen tatsächlich zeigen. Deshalb soll das kommunale Hoch- und Tiefbauvermögen nach Rücksprache mit den zuständigen Wirtschaftsprüfern an die Realität angepasst werden und entsprechend korrigiert werden. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das Verfahren für eine erforderliche Wertkorrektur abschließend mit dem Wirtschaftsprüfer vorzubereiten und die entsprechenden Beschlüsse dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine sich daraus dauerhaft zu ermittelnden Entlastung gemäß der Anlage 1 von wenigstens 500.000 Euro im Haushaltsplan zu verarbeiten.

3.    Die kommunalen „Töchter“ sollen ebenfalls an den weiteren             Konsolidierungsanstrengungen beteiligt werden.

Die Technische Betriebe Schwelm werden an der Konsolidierung in dem in der Anlage 1 genannten Umfang durch folgende Maßnahmen beteiligt:

a.    Um Synergieeffekte unter anderem bei der IT, der Gebäudeverwaltung, der Buchhaltung und Stadtkasse zu erzielen, wird eine Organisationsänderung der TBS AÖR geprüft. Der Vorstand der TBS AÖR wird beauftragt, den politischen Gremien bis zum 30.05.2013 die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer Rechtsformänderung verbunden mit der Darstellung aller Vor- und             Nachteile vorzulegen. Bis zur Sommerpause wird die abschließende Entscheidung bezüglich des Ob und des Wie einer Umwandlung von allen politischen Gremien getroffen. Eine mögliche Umwandlung sollte dann bis zum 31.12.2013 erfolgen.

b.    Die Friedhofsgebührensatzung soll weiter überprüft und angepasst
werden.

c.    Der Vorstand der TBS AÖR wird aufgefordert, bis 30.6.2013 ein Konsolidierungskonzept im vorgegebenen Umfang (Anlage 1) und unter Einbeziehung der Punkte (1) und (2) sowie einer sich daraus ableitenden sukzessiv abnehmenden Personalentwicklung vorzulegen. Dabei sollen auch die Aspekte einer teilweisen Fremdvergabe der Leistungen sowie eine Reduktion der Sachkosten durch Verzicht von Neuanschaffungen und kritischer Überprüfung des Fahrzeugparks in das Konzept geprüft und soweit wirtschaftlicher aufgenommen werden. Soweit keine anderen     Lösungen bestehen, soll dieses Konzept bei den für die Stadt zu         erledigenden Aufgaben auch eine Standardabsenkung vorsehen.

d.    Bis zur Beschlussfassung über die Punkte 1 bis 3 wird eine Sperrung von Investitionsmitteln ausgesprochen. Ausgenommen hiervon sind Mittel für Durchführung des Kanalausbauprogramms sowie für Aufgaben, für die eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Einzelne Ansätze können im Ausnahmefall durch den Verwaltungsrat freigegeben werden.

e.    Der Rat übt gegenüber dem Verwaltungsrat der TBS AÖR insoweit             sein Weisungsrecht aus. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird aufgefordert kurzfristig eine Sondersitzung des Verwaltungsrates einzuberufen, um die vorgenannten Punkte im notwendigen Umfang durch diesen beschließen zu lassen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, bis 30.6.2013 ein Konzept zur Umsetzung der Vorschläge der Organisationsuntersuchung von PwC vorzulegen. Dieses Konzept soll insbesondere eine neue Zielkonzeption für ein technisches Dezernat oder einen neuen Fachbereich „Planen und Bauen“ sowie weitere Kostenreduktionen bei der IT-Verwaltung, der Druckerei,             durch Einrichtung einer zentralen Vergabestelle und eines zentralen Einkaufs in einem Umfang von bis zu 400.000 Euro enthalten.

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigen- und Fremdreinigung weiter zu optimieren, sodass wenigstens die in der Anlage 1 aufgezeigten Konsolidierungspotentiale entstehen.

6.    Die in der Anlage 1 aufgezeigten Einsparpotentiale bei der Liegenschaft Martfeld sollen durch entsprechende Beratung im Kulturausschuss auf Basis des Abschlussberichtetes des AK Martfeld erörtert und bis zum 31.12.2013 in den Haushaltssanierungsplan eingearbeitet werden.

7.    Der Rat führt eine papierlose Gremienarbeit ein. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.6.2013 ein Konzept für eine verträgliche Umstellung nach der Kommunalwahl im Jahr 2014 vorzulegen.

8.    In der Vergangenheit haben sich Bund und Land nur in geringem Umfang an den Gebühren für die Niederschlagsentwässerung beteiligt. Die dadurch entstehende Umverteilung der Lasten auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwelm kann nicht weiter hingenommen werden. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die Neuverhandlung der Verträge mit Straßen NRW zur Niederschlagsentwässerung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwelm zu führen und Bund sowie Land voll an den Kosten zu beteiligen.

9.    Der Verwaltung wird beauftragt die in den Nummern 1 bis 9 sowie auch alle anderen Entlastungen der in der Anlage 1 aufgezeigten Maßnahmen in den Haushalt einzuarbeiten und dem Rat sowie den anderen zuständigen Gremien die erforderlichen Beschlussvorlagen rechtzeitig zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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