Sitzung: 14.03.2013 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 041/2013
Siehe Ausführungen zu TOP A 24 !
Beschluss:
Zur Abmilderung der im Haushaltsplan
bestehenden Risiken, beantragen die Fraktionen:
1.
Die
Steigerungsraten der Kosten für die Hilfen zur Erziehung werden nicht mit 2 %,
sondern auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2012 mit der im Jahr 2012
tatsächlich vorhandenen Rate fortgeschrieben. Für die Jahre 2013 und 2014 wird die Steigerungsrate auf
6% festgesetzt, für die Jahre 2015
bis 2018 auf 4% und in den Jahren 2019 bis 2021 auf 2,5 %.
2.
Zur
Ausschöpfung der im GPA-Bericht aufgezeigten weiteren Konsolidierungspotentiale
im Bereich der Jugendhilfe werden zur Vorbereitung
organisatorischer Maßnahmen in den Jahren 2013 bis 2015 jeweils 10.000 Euro als Aufwand in die maßgeblichen
Produkte aufgenommen.
3.
Der
Ansatz der ertragssteigernden Schlüsselzuweisungen wird im Jahr 2014 um 1,5 Millionen Euro abgesenkt. In den
Folgejahren wird die wegfallende
Zuweisung auf der Basis der Orientierungsdaten mit einer Steigerungsrate von jährlich 4,4% aus dem
Ansatz herausgenommen.
4.
Die
Kosten der sog. „0-Variante“ werden mit Blick auf den unter II.1. sogleich
aufzunehmenden Konsolidierungsvorschlag in gleich bleibenden Beträgen auf die Haushaltsjahre 2013
bis 2021 verteilt.
Zur weiteren
Entlastung des Haushalts beschließt der Rat der Stadt Schwelm folgende
Konsolidierungsmaßnahmen und –ansätze:
1. Aufgrund
der sich abzeichnenden rückgängigen Schülerzahlen und der sich dadurch ab dem
Schuljahr 2017/2018 ergebenden Veränderung bei der Infrastruktur im
Schulbereich sowie im Zusammenhang mit einer noch
abschließend zu erörternden Neukonzeptionierung der Schwelmer Verwaltungsgebäude werden bei den städtischen
Liegenschaften ab dem Haushaltsjahr
2018 jährlich weitere 855.000 Euro eingespart.
Die Fraktionen vereinbaren, dass eine Jede bis zum 31. Mai 2013 ein Konzept zur
künftigen Schulinfrastruktur sowie zu einer Struktur der Verwaltungsgebäude
erarbeitet. In diesem ist auch die finanzielle Komponente auf der Basis der von
der Verwaltung zur Verfügung zu stellenden Daten und Werte zu betrachten und
ggfs. Mit geeigneten Kompensationsmaßnahmen zu hinterlegen. Diese Konzepte
werden in einem gesonderten Termin im Juni den anderen Fraktionen vorgestellt.
In diesem Termin soll dann eine Entscheidung für die Zukunft der Schul- sowie Verwaltungsinfrastruktur
vorbereitet werden. Abschließende Beschlüsse des Rates sollten möglichst noch
vor der Sommerpause gefasst werden.
2. Verschiedentliche Entwicklungen seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements haben gezeigt, dass die Bewertung des Schwelmer Infrastrukturvermögens zum Teil sehr optimistisch erfolgte. Die antragstellenden Fraktionen sind der Auffassung, dass es mit Blick auf künftige Generationen nicht gerecht ist, sich reicher zu rechnen, als die Erfahrungen tatsächlich zeigen. Deshalb soll das kommunale Hoch- und Tiefbauvermögen nach Rücksprache mit den zuständigen Wirtschaftsprüfern an die Realität angepasst werden und entsprechend korrigiert werden. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das Verfahren für eine erforderliche Wertkorrektur abschließend mit dem Wirtschaftsprüfer vorzubereiten und die entsprechenden Beschlüsse dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine sich daraus dauerhaft zu ermittelnden Entlastung gemäß der Anlage 1 von wenigstens 500.000 Euro im Haushaltsplan zu verarbeiten.
3. Die
kommunalen „Töchter“ sollen ebenfalls an den weiteren Konsolidierungsanstrengungen beteiligt werden.
Die Technische Betriebe Schwelm werden an der Konsolidierung in dem in der
Anlage 1 genannten Umfang durch folgende Maßnahmen beteiligt:
a.
Um
Synergieeffekte unter anderem bei der IT, der Gebäudeverwaltung, der
Buchhaltung und Stadtkasse zu erzielen, wird eine Organisationsänderung der TBS
AÖR geprüft. Der Vorstand der TBS AÖR wird beauftragt, den politischen Gremien
bis zum 30.05.2013 die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer Rechtsformänderung
verbunden mit der Darstellung aller Vor- und Nachteile
vorzulegen. Bis zur Sommerpause wird die abschließende Entscheidung bezüglich
des Ob und des Wie einer Umwandlung von allen politischen Gremien getroffen.
Eine mögliche Umwandlung sollte dann bis zum 31.12.2013 erfolgen.
b.
Die
Friedhofsgebührensatzung soll weiter überprüft und angepasst
werden.
c.
Der
Vorstand der TBS AÖR wird aufgefordert, bis 30.6.2013 ein
Konsolidierungskonzept im vorgegebenen Umfang (Anlage 1) und unter Einbeziehung
der Punkte (1) und (2) sowie einer sich daraus ableitenden sukzessiv
abnehmenden Personalentwicklung vorzulegen. Dabei sollen auch die Aspekte einer
teilweisen Fremdvergabe der Leistungen sowie eine Reduktion der Sachkosten
durch Verzicht von Neuanschaffungen und kritischer Überprüfung des
Fahrzeugparks in das Konzept geprüft und soweit wirtschaftlicher aufgenommen
werden. Soweit keine anderen Lösungen
bestehen, soll dieses Konzept bei den für die Stadt zu erledigenden Aufgaben auch eine Standardabsenkung vorsehen.
d.
Bis
zur Beschlussfassung über die Punkte 1 bis 3 wird eine Sperrung von
Investitionsmitteln ausgesprochen. Ausgenommen hiervon sind Mittel für
Durchführung des Kanalausbauprogramms sowie für Aufgaben, für die eine
gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Einzelne Ansätze können im
Ausnahmefall durch den Verwaltungsrat freigegeben werden.
e.
Der
Rat übt gegenüber dem Verwaltungsrat der TBS AÖR insoweit sein Weisungsrecht aus. Der
Vorsitzende des Verwaltungsrates wird aufgefordert kurzfristig eine
Sondersitzung des Verwaltungsrates einzuberufen, um die vorgenannten Punkte im
notwendigen Umfang durch diesen beschließen zu lassen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis 30.6.2013 ein Konzept zur Umsetzung der Vorschläge der Organisationsuntersuchung von PwC vorzulegen. Dieses Konzept soll insbesondere eine neue Zielkonzeption für ein technisches Dezernat oder einen neuen Fachbereich „Planen und Bauen“ sowie weitere Kostenreduktionen bei der IT-Verwaltung, der Druckerei, durch Einrichtung einer zentralen Vergabestelle und eines zentralen Einkaufs in einem Umfang von bis zu 400.000 Euro enthalten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigen- und Fremdreinigung weiter zu optimieren, sodass wenigstens die in der Anlage 1 aufgezeigten Konsolidierungspotentiale entstehen.
6. Die in der Anlage 1 aufgezeigten Einsparpotentiale bei der Liegenschaft Martfeld sollen durch entsprechende Beratung im Kulturausschuss auf Basis des Abschlussberichtetes des AK Martfeld erörtert und bis zum 31.12.2013 in den Haushaltssanierungsplan eingearbeitet werden.
7. Der Rat führt eine papierlose Gremienarbeit ein. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.6.2013 ein Konzept für eine verträgliche Umstellung nach der Kommunalwahl im Jahr 2014 vorzulegen.
8. In der Vergangenheit haben sich Bund und Land nur in geringem Umfang an den Gebühren für die Niederschlagsentwässerung beteiligt. Die dadurch entstehende Umverteilung der Lasten auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwelm kann nicht weiter hingenommen werden. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die Neuverhandlung der Verträge mit Straßen NRW zur Niederschlagsentwässerung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwelm zu führen und Bund sowie Land voll an den Kosten zu beteiligen.
9. Der Verwaltung wird beauftragt die in den Nummern 1 bis 9 sowie auch alle anderen Entlastungen der in der Anlage 1 aufgezeigten Maßnahmen in den Haushalt einzuarbeiten und dem Rat sowie den anderen zuständigen Gremien die erforderlichen Beschlussvorlagen rechtzeitig zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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