Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Durch die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01.06.2012 wurde die Sammlung von Alttextilien durch gewerbliche Unternehmen erleichtert. Dies bedeutet, dass Unternehmen nach Anmeldung beim EN-Kreis die Genehmigung zur Sammlung erhalten können. Um dem Wildwuchs entgegen zu wirken, hat der Umweltausschuss des EN-Kreises am 20.11.2012 beschlossen, flächendeckend Sammelcontainer für Alttextilien durch den Verbund der karitativen Einrichtungen im EN-Kreis einzuführen. Auf Basis dieses Konzeptes werden gewerbliche Sammlungen durch den Kreis untersagt.

 

Die Stadt und die Technischen Betriebe Schwelm AöR haben nach Rücksprache mit dem Deutschen Roten Kreuz als vorläufigen Ansprechpartner beschlossen, das neue kreisweite Konzept als erste Kommune umzusetzen. Aus diesem Grunde sind im Stadtgebiet Schwelm an den bekannten Altglas- und Altpapierstandorten 49 Alttextilcontainer aufgestellt worden. Für die Stadt und die TBS sind hierbei keine Kosten entstanden. Die Anschaffungs-, Leerungs- und Unterhaltungskosten des neuen Systems werden komplett durch den Logistikpartner der karitativen Einrichtungen getragen.

 

Hinweis:

Eine zeichnerische Darstellung des Containers ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.